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Online-Lexikon Telekommunikation



Location Based Services

Location Based Services kann man übersetzen mit Standortbezogene Dienste (LBS). Es handelt sich um eine besondere Form der Mehrwertdienste: Dem Handy-Besitzer können Dienstleistungen und Informationen angeboten werden, die sich auf seinen derzeitigen Aufenthaltsort beziehen. Die Einsatzmöglichkeiten für LBS reichen von der Routenplanung über City-Guides bis hin zu Notrufdiensten, die Polizei, Feuerwehr oder Notarzt direkt zum Hilfe Suchenden führen.

Die Technik

LBS basieren auf der Möglichkeit, ein eingeschaltetes Handy jederzeit ziemlich exakt zu orten. Das kann über die Funkzelle geschehen. Die Genauigkeit bei der Funkzellenortung ist jedoch abhängig von der Größe der jeweiligen Funkzelle. In Ballungsräumen funktioniert dies im GSM-Netz bis auf wenige hundert Meter genau, in ländlichen Gegenden kann der Ort aber auch bis zu mehreren Kilometern ungenau sein.

Mit UMTS soll eine auf wenige Meter genaue Ortung per Handy in freiem Gelände möglich sein. Neben dem Handy ist ein GPS Satelliten Navigations-Empfänger erforderlich; je nach Handy-Modell ist so etwas als Einsteck- oder Bluetooth-Modul erhältlich. Künftige Handys werden bereits einen GPS-Empfänger (Assisted GPS) eingebaut haben.

Ortsbezogene Informationen werden aber auch ohne Positionsbestimmung per Mobilfunk angeboten. Hier muss der Nutzer die Information über seinen Standort selbst übermitteln, z.B. mittels der Ortsvorwahl, der Postleitzahl oder dem Ortsnamen.

Dienstleistungen mit Marktchancen

LBS finden großes Interesse, wie Marktforschungs- und Unternehmensberatungsfirmen und deren Studien bestätigen. So zeigt eine Studie von Airflash: in den Hauptmärkten Frankreich, Großbritannien und Deutschland hält rund die Hälfte der Handybesitzer (42% Deutschland, 52%Großbritannien, 59% Frankreich) ortsbezogene Dienste für sinnvoll. Von diesen potentiellen Kunden würde etwa die Hälfte (54% Deutschland, 69% Großbritannien, 44% Frankreich) sogar den Mobilfunkanbieter wechseln, um ortsbezogene Mobilfunkdienste nutzen zu können.

Zu den LBS gehören sogenannte „pull”-Services, d.h. standortbezogene Informationen, die der Kunde über sein Handy anfordern kann. Das Angebot umfasst derzeit vor allem Reisedienstleistungen wie Routenplaner, City-Guides, Hotel- und Restaurantführer sowie Tankstellenortung. Darüber hinaus bieten die Dienste Hilfe beim Shopping, indem sie den Weg zu den nächstgelegenen Supermärkten und Geldautomaten weisen oder nach Schnäppchen in der näheren Umgebung fahnden. Zu diesem Typ gehören auch Services, die gewissermaßen abonniert werden wie etwa Stauwarnungen oder örtliche Wettervorhersagen. Die für LBS notwendigen Daten werden von den sogenannten „Content”-Lieferanten zur Verfügung gestellt.

Die Möglichkeiten sind derzeit bei weitem nicht ausgereizt. So ist es denkbar, dass das Handy Freunde oder beliebige andere Handynutzer anzeigt, die sich zurzeit in der Nähe aufhalten. 'Friends around' heißt eine derartige Funktion in der Branche. Die Vision für den Kunden reicht von der spontanen Verabredung fürs Kino bis hin zum Handy-vermittelten Blind Date.

Doch die standortabhängigen Dienste können mehr als Spielerei sein. Sie können kranken oder alten Menschen zu mehr Mobilität verhelfen. Durch die Ortung des Handys besteht die Möglichkeit, in Notfällen Hilfskräfte zu seinem Besitzer zu führen. Gefährdete Personen können sich so ein wenig sorgloser bewegen.

Auch der geschäftlichen Anwendungen sind viele: Die Handy-Ortung macht es möglich, dass Unternehmen ihren Kunden eine SMS mit aktuellen Angeboten oder Informationen zusenden, sobald diese in die Nähe einer Filiale oder eines Fachhändlers kommen.
Die technischen Möglichkeiten für solche Dienste wachsen in dem Maße, wie Breitband-Übertragungstechniken verfügbar werden (UTMS bzw. (Index-SchlagwortGPRS).´

Allerdings sind die in Zusammenhang mit der Ortung auftretenden datenschutzrechtlichen Fragen noch keineswegs gelöst. Im deutschen Recht gibt es noch keine spezielle Rechtsgrundlage für die Erhebung der Lokalisierungsdaten. Deshalb ist immer die Einwilligung des Betroffenen im Einzelfall notwendige Voraussetzung für die Übermittlung und Nutzung von Standortdaten. Damit verbunden ist eine vorherige und ausreichende Unterrichtung des Nutzers über die grundlegenden Verarbeitungstatbestände der Daten. Nur eine informierte Einwilligung des Nutzers legitimiert die Verarbeitung seiner Standortdaten.

Recherchehinweise zum Thema:

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