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Online-Lexikon Telekommunikation



Grenzwerte

Siehe auch:

Index-SchlagwortGesundheit Index-SchlagwortICNIRP Index-SchlagwortKrebs Index-SchlagwortLeukämie Index-SchlagwortRegTP Index-SchlagwortRisikobewertung Index-SchlagwortStrahlenschutzkommission Index-SchlagwortWHO

Die Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung sind in der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV) festgelegt. Sie gilt seit Januar 1997 und erstreckt sich auf Nieder- und Hochfrequenzanlagen, damit auch auf die Sendeanlagen des Mobilfunks. Im Niederfrequenzbereich schützen die frequenzabhängigen Grenzwerte vor Reizwirkungen (Nerven, Muskeln), im Hochfrequenzbereich vor einer Erwärmung und damit verbundenen Schädigungen.

Bei Funktürmen und Sendemasten ist der Betreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich. Er hat für jede einzelne Anlage eine Standortbescheinigung bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zu beantragen. Anlagen mit 10 Watt Spitzenleistung und mehr dürfen nur in Betrieb gehen, wenn die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.

In der Praxis wird das durch einen Sicherheitsabstand für den Nahbereich von Antennen erreicht, denn die Stärke des elektromagnetischen Feldes sinkt mit zunehmender Entfernung schnell. Die Bundesnetzagentur weist für jeden Standort einer Sendefunkanlage einen individuellen Sicherheitsabstand aus. Wird der Sicherheitsabstand eingehalten, ist ein dauerhafter Aufenthalt unbedenklich. In die Bestimmung des Sicherheitsabstandes bezieht die Behörde neben dem neu geplante Sender auch in der Umgebung bereits vorhandenen Funkanlagen ein.

Die folgenden Grenzwerte dürfen zum Schutz der Bevölkerung nicht überschritten werden:
In Deutschland gültige Grenzwerte (26. BImSchV. 1997)

900 MHz (D-Netz) 5 W/m2 43,417 V/m
1.800 MHz (E-Netz) 9 W/m2 58,249 V/m
2.000 MHz ( UMTS) 10 W/m2 61,400 V/m

Bei diesen Grenzwertangaben durchzublicken ist für Laien nicht ganz leicht, weil oft von unterschiedlichen Werte die Rede ist. Diese hängen allerdings zusammen und lassen sich umrechnen.

Spezifische Absorptionsrate"

Basis-Grenzwert ist die Spezifische Absorptionsrate (SAR). Damit meint man die innerhalb einer bestimmten Zeiteinheit von einer bestimmten Gewebemasse vom Menschen aufgenommene Strahlungsenergie. Der SAR-Wert wird in der Einheit W/kg angegeben.

Zuviel absorbierte Energie ist schädlich, daraus ergeben sich in Verbindung mit der Wärmeabfuhrfähigkeit des Körpers Grenzwerte. Man unterscheidet hier noch einmal:

Der sogenannte Basisgrenzwert wird gemittelt über den ganzen Körper – er liegt bei 0,08W/kg. Weil aber bestimmte Organe empfindlicher sind, hat man noch einen sogenannten Teilkörpergrenzwert ermittelt. Dieser wird gemittelt über 10 Gramm Körpergewebe ermittelt und liegt in Deutschland und in der gesamten EU bei 2 Watt pro Kilogramm (W/kg) Körpermasse.

Die USA haben den Grenzwert bei 1,6 W/kg festgelegt. Dieser Wert ist mit dem europäischen (2 W/kg) allerdings gar nicht vergleichbar – ein gutes Beispiel, wie genau man bei solchen Werten hinschauen muss: In der EU wird der SAR-Wert über 10 g Körpergewebe gemittelt, in den USA über nur 1 g. Damit kommt man zu einer ganz anderen Berechnung. Der amerikanische Grenzwert von 1,6 W/kg über 1 g entspricht etwa 0,8 W/kg nach europäischem Standard.

Leistungsflussdichte

Da dieser SAR-Wert aufwändig zu ermitteln ist, bedient man sich in der Praxis einer anderen Größe, die aus dem SAR-Wert abgeleitet ist: der sogenannten Leistungsflussdichte. Dabei handelt es sich um die in einem Strahlungsfeld pro Zeiteinheit auf eine bestimmte Fläche übertragene Energie. Sie wird in Watt pro Quadratmeter (W/m²) gemessen.

Elektrische Feldstärke

Häufig werden Grenzwerte auch in der Einheit V/m angegeben – dabei handelt es sich um die Elektrische Feldstärke. Sie ist messtechnisch am leichtesten zu erfassen und wird in Volt pro Meter (V/m) angegeben.

Messungen

Schon eine Betonwand kann Immissionen drastisch herabsetzen. Wie groß stark das elektromagnetische Feld von Sendeanlagen an einem bestimmten Punkt auf die Umwelt und die Menschen einwirkt, ist nur durch Messungen festzustellen. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) führt solche Immissionsmessungen in ganz Deutsch-land durch. Die Ergebnisse der Messungen 1999/2000 an über 1.280 Standorten sind im Internet nachzulesen. Sie ergeben, dass die Grenzwerte überall dort, wo sich Menschen aufhalten, meist um ein Vielfaches unterschritten werden.

Bürger, die sich dennoch beunruhig fühlen, können natürlich eigene Messungen durchführen lassen. Das ist freilich für die Mobilfunkfrequenzen nicht ganz so einfach wie für die 50-Hz-Felder im Haushalt. Es braucht schon aufwendige und teure Messgeräte und entsprechende Fachleute, die mit ihnen umgehen und die Ergebnisse sachgerecht auswerten können.

Deshalb ist das auch nicht ganz billig. Die Messung durch einen Baubiologen kosten nach ein Aufstellung des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz) um die 500,- €, bei einem gerichtlich zugelassenen Sachverständigen sind es leicht über 1.000,- € und die Messung durch die Regulierungsbehörde kommt auf über 1.500 € zuzüglich Fahrtkosten.

Internationale Gremien

Seit 1974 beschäftigten sich internationale Gremien mit Grenz- und Richtwerten für elektromagnetische Felder. 1992 wurde eine wissenschaftliche Kommission zum Schutz vor nicht-radioaktiven Strahlen gegründet, die International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection Index-SchlagwortICNIRP. Seine Fachleute entstammen den verschiedensten Wissenschaftsbereichen. Als nichtstaatliche Organisation arbeitet die Kommission mit der Weltgesundheitsorganisation Index-SchlagwortWHO zusammen. Sie veröffentlicht wissenschaftliche Ergebnisse und Empfehlungen, die als Grundlage für nationale Gesetzte dienen können.

Auf sie stützen sich auch die in der 26. BImSchV festgelegten deutschen Grenzwerte. Diese Empfehlungen werden überprüft, sobald neue wissenschaftliche Ergebnisse vorliegen. Die letzte Veröffentlichung der ICNIRP vom April 1998 bestätigt die Werte, die der 26. BImSchV zu Grunde liegen.

Der Europäische Rat hat im August 1999 eine Empfehlung verabschiedet, die sich ebenfalls auf die ICNIRP-Veröffentlichung stützt. Darin stehen nicht nur Grenzwerte und Vorschriften zur Prüfung der Anlagen – es werden auch Sicherheitsabstände angegeben.

Kritik an den geltenden Grenzwerten

Die in Deutschland gültige Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder sehen manche Institute und Umweltverbände als zu hoch an. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) habe hierbei nur die thermische Wirkung, also die Erwärmung des Körpergewebes berücksichtigt, nicht aber mögliche Einflüsse z.B. der Signalform ("gepulste Strahlung").

Kritiker fordern eine konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips und daraus resultierend erheblich niedrigere Vorsorgewerte. Sie verweisen darauf, dass in Italien 1999 und in der Schweiz 2000 ein Vorsorgegrenzwert erlassen wurde, der rund 100-fach unter dem deutschen liegt (Italien: 6V/m, 0,1W/m2, 45-fach). Im Land Salzburg lege man einen Vorsorgewert lokal bzw. regional zu Grunde, der rund 10.000-fach unter dem deutschen Grenzwert liege. Trotzdem sei der Mobilfunkbetrieb uneingeschränkt möglich, heißt es. Die österreichischen Mobilfunkunternehmen haben dagegen einhellig erklärt, dass mit den von Stadt und Land Salzburg geforderten Leistungsflussdichten von einem Milliwatt pro Quadratmeter kein funktionierender flächendeckender Betrieb von Mobilfunknetzen möglich sei. Dieser Wert werde auch nicht eingehalten.

Das ECOLOG-Institut in Hannover und das Nova-Institut in Hürth fordern eine generelle Senkung des Grenzwerts auf die Leistungsflussdichte von 10 mW/m2. Dies würde eine Senkung um etwa den Faktor 500 für das D-Netz bzw. den Faktor 1000 für das E-Netz bedeuten (bezogen auf den heute gültigen Leistungsflussdichte-Grenzwert von 4,5 W/m2 bzw. 10 Wm2).

Die Netzbetreiber wehren sich gegen ein solches Ansinnen mit dem Hinweis, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse den damit verbundenen größeren technischen Aufwand nicht im Geringsten rechtfertige. Die Strahlenschutzkommission (SSK) unterstützt sie darin in ihrer Empfehlungen „Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern“ vom September 2001. Der vollständige Text findet sich unter: Externen Link in neuem Fenster öffnen!http://www.ssk.de/2001/ssk0102e.pdf.

Was sind überhaupt Grenzwerte?

Ein Grenzwert gibt einen maximal erlaubten Wert für eine Belastung oder einen Schadstoff (Noxe) vor. Der Staat kann Grenzwerte gesetzlich vorschreiben oder aber Interessenverbände oder Normenorganisationen sprechen sie als Empfehlungen aus.
Die Festlegung von Grenzwerten geht immer von der Einschätzung aus, dass Menschen, andere Lebewesen oder Sachen, die einer Belastung bis zu diesem maximal zulässigen Wert ausgesetzt sind, im allgemeinen keinen Schaden nehmen. Wird er überschritten, ist dagegen eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht mehr auszuschließen.

Grenzwerte berücksichtigen die Einflüsse und Reaktionen von Betroffenen im statistischen Mittel, nicht aber die mögliche Beeinträchtigung von einzelnen Individuen, die anders und stärker reagieren als die Mehrheit.

Grenzwerte sind häufig ein Kompromiss: die Risikobewertungen der Experten gehen oft weit auseinander. Gerade beim Mobilfunk ist das der Fall, wo eine kleine Minderheit von Wissenschaftler für extreme Vorsorgewerte plädiert, für die die Mehrheit keinen Anlass sieht.

Ergänzende Dokumente:

Dokument zum DownloadBundesverfassungsgericht: Gerichte müssen von geltenden Grenzwerten ausgehen
[Datei: 1_grenzwerte_zusatztext_1.doc]

Dokument zum DownloadSachverständigenrat für Umweltfragen / Umweltgutachten 2002
[Datei: 1_grenzwerte_zusatztext_2.doc]

Dokument zum DownloadDer Text der 26. BimSchV (pdf-Datei)
[Datei: 26bimschvo.pdf]


Recherchehinweise zum Thema:

ICNIRP-Sekretariat c/o Dipl.-ing. R. Matthes, Bundesamt für Strahlenschutz, Institut für Strahlenhygiene Ingolstädter Landstraße 1, 85764 Oberschleißheim, Internet: Externen Link in neuem Fenster öffnen!http://www.icnirp.de

Strahlenschutzkommission c/o Geschäftsstelle im Bundesamt für Strahlenschutz, Postfach 12 06 29, 53048 Bonn, Fax (0228)676459, Internet: Externen Link in neuem Fenster öffnen!http://www.ssk.de

Weltgesundheitsorganisation (WHO) (EMF-Projekt), Health Communications and Public Relations, WHO, Genf, Telefon (0041)22791-2532, Fax (0041)22791-4858, Internet: Externen Link in neuem Fenster öffnen!http://www.who.int/peh-emf/

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Postfach 120629, 53048 Bonn, E-Mail: oea1000@wp-gate.bmu.de, Internet: Externen Link in neuem Fenster öffnen!http://www.bmu.de

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Postfach 100149, 38201 Salzgitter, Telefon (05341)885-130, Fax: (05341)885-150, Internet: Externen Link in neuem Fenster öffnen!http://www.bfs.de

Arbeitskreis Elektro-Biologie e.V., Pognerstr. 5, 81379 München, Telefon 089 - 742 99 741, Internet: Externen Link in neuem Fenster öffnen!http://www.elektrobiologie.com/