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Online-Lexikon Telekommunikation



Flatrate

Siehe auch:

Index-SchlagwortRegTP

Unter "Flatrate" ("flat" engl. "flach, niedrig...") versteht man die Nutzung einer Leistung (zum Beispiel die Internet-Nutzung) zu einem Pauschalpreis - unabhängig von der Nutzungsdauer oder dem Datenvolumen und den Telefonkosten, die daraus entstehen würden. Alle großen Online-Dienste und viele Provider in Deutschland bieten auch "Flatrates" an. Sie sind an bestimmte technische Voraussetzungen (z.B. DSL-Anschluss) und eine bestimmten Vertragslaufzeit gebunden. Mitte November 2000 hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) entschieden, dass die Telekom als Netzbetreiberin Drittanbietern ab Februar 2001 eine sogenannte "Großhandels- Flatrate" anbieten muss.