Online-Lexikon Telekommunikation
Dialer
Dialer sind eigentlich sehr nützliche Programme: Sie nehmen dem Computerbenutzer die Arbeit ab, sind über eine Fernsprechleitung mit einem anderen Rechner verbinden zu lassen. Durch Missbrauch ist dieser Begriff inzwischen zum Synonym für kriminelles Abzocken über das Internet geworden. Das hat mit der Möglichkeit zu tun, über spezielle Nummer auf gebührenpflichtige Mehrwertdienste zurückzugreifen. Der Nutzer wählt entweder per Telefon, Fax oder PC eine kostenpflichtige 0190-Nummer an und erhält hierfür eine Serviceleistung – etwa die Möglichkeit, per Fax Informationen abzurufen oder die Dienste einer Hotline in Anspruch zu nehmen. Der Vorteil für den Anbieter liegt auf der Hand: Er kann seine Leistungen auf diese Weise bei freier Tarifgestaltung flexibel und anonym abrechnen. Das Inkasso übernimmt die Telekom.
Unseriöse Anbieter nutzen dieses bequeme Zahlungssystem, indem sie ahnungslosen E-Mail- oder Internet-Nutzern manipulierte Einwahlprogramme (Dialer) übermitteln. Diese installieren sich selbständig und stellen kostenpflichtige Verbindungen über das Internet oder per E-Mail her. Bei jeder neuen Einwahl wird nicht die normale, preisgünstige Einwahlnummer des Providers genutzt, sondern die kostenpflichtige Nummer. Sie locken auf diese Weise ahnungslose Menschen in die Kostenfalle – bei intensiver Internet-Nutzung kann dies zu Monatsrechnungen von mehreren Tausend Euro führen.
Die Telekom lehnt jede Verantwortung ab – schließlich kommt durch die Anwahl einer solchen Nummer rechtlich ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Dienstanbieter zustande. Die Beweislast liegt beim Verbraucher, und meisten haben sich die Dialer-Anbieter, wenn sie überhaupt in Deutschland greifbar sind, so abgesichert, dass ihnen wenig passieren kann. Irgendwo hat der User einen Mausclick getan, der als Bestätigung der Geschäftsverbindung gilt: er hat beispielsweise einem Software-Update zugestimmt. Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation sieht sich außerstande, bei der gegenwärtigen Rechtslage etwas gegen die unseriösen Geschäftspraktiken zu tun.
Die Bundesregierung hat am 6. Februar 2003 bekannt gegeben, dass sie ein Gesetz gegen den Missbrauch von 0190er und 0900er Rufnummern plant. Bis dahin hilft nur Vorsicht.
Was muss der Nutzer beachten?
Beim Surfen sollte jeder Internet-Nutzer genau auf den Inhalt von PopUp-Fenstern achten. Er muss sich genau überlegen, welche Buttons er anwählt. Niemals unbekannte Dateien auf den Rechner herunterladen und ausführen.
Es ist ratsam, die Sicherheitseinstellungen des Browsers so einzustellen, dass in jedem Fall eine automatische Installation von Programmen verhindert wird. Auskünfte dazu erteilt das Handbuch.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, überhaupt keine automatisierte Einwahl ins Internet zu verwenden, sondern die Verbindung jedes Mal „von Hand“ herzustellen.
Recherchehinweise zum Thema:
http://www.dialerschutz.de/
Dialerschutz.de ist die deutsche Infoseite rund um den Schutz vor unseriösen Dialern und Tricks mit 0190- und 0900-Nummern. Hier gibt es auch Anleitungen zum Entfernen von Dialern, Tipps, wie Geschädigte vorgehen müssen, kostenlose Schutz- und Anti-Dialer-Programme, relevante Urteile und vieles mehr.