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ICNIRP

Die International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) ist eine internationale, unabhängige Wissenschaftseinrichtung für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Sie ist keine Unterorganisation einer anderen internationalen Organisation. Es handelt sich um eine gemeinnützige wissenschaftliche Einrichtung – ein eingetragener Verein mit Sitz in Oberschleißheim-Neuherberg bei München. Doch dieser gemeinnützige Verein ist von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Europäischen Union anerkannt.

Die Hauptaufgabe der ICNIRP besteht in der kontinuierlichen Analyse und gesundheitlichen Bewertung des Kenntnisstandes auf allen Gebieten, die für den Strahlenschutz relevant sind, einschließlich der Analyse der jeweils aktuellen Forschungsergebnisse. Diese Analysen, verbunden mit Empfehlungen, werden regelmäßig veröffentlicht. Ziel ist es, die Verfahren und Vorgehensweisen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung weltweit zu harmonisieren.

Die Empfehlungen der ICNIRP erfahren weltweit eine hohe fachliche und politische Akzeptanz. Sie bilden die Grundlage für Regelungen mit rechtlich bindender Wirkung oder empfehlendem Charakter auf weltweiter, europäischer und nationaler Ebene. U. a. stützen sich die Empfehlung des EU-Ministerrates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz) sowie Expertengremien in zahlreichen Staaten innerhalb und außerhalb Europas auf Leitlinien von ICNIRP.

Die Bundesregierung unterzieht die Empfehlungen der ICNIRP einer eigenen fachlichen Bewertung. Dabei stützt sie sich u. a. auf die Strahlenschutzkommission, wissenschaftliche Fachgespräche und eine öffentliche Diskussion im Rahmen des Risikomanagements bei der Grenzwertdiskussion. Die Grenzwerte der 26. BimSchV, die in Deutschland gelten, basieren auf den Empfehlungen der ICNIRP.

In ihrer jetzigen Form besteht die Kommission seit 1992. Die ICNIRP ist aus einem Komitee der International Radiation Protection Association (IRPA) hervorgerufen. 1992 hat die IRPA per Satzung die ICNIRP als unabhängige internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung gegründet. Die 15 Mitglieder sind anerkannte Experten in Sachen nichtionisierende Strahlung.

Die Mitglied der ICNIRP werden von der Kommission gewählt. Vorgeschlagen werden die Kandidaten von einem Mitglied von ICNIRP selbst, vom Vorstand der IRPA oder von den vertretungsberechtigten Organen der an IRPA angeschlossenen Einrichtungen. Die Zusammensetzung der ICNIRP muss deren ausgewogenen Sachverstand und die wissenschaftliche Unabhängigkeit gewährleisten. Nationale Vertreter gibt es nicht, allerdings soll die geographische Repräsentanz durch internationale Mitgliedschaft berücksichtigt werden.

Mitglieder von ICNIRP sind zurzeit:
Prof. Dr. Anders Ahlbom Dr. Russell Owen
Prof. Dr. Jürgen Bernhardt, stellv. Vors. Dr. David Sliney
Dr. Ulf Bergqvist Prof. Dr. Anthony Swerdlow
Dr. Jean-Pierre Césarini Prof. Dr. Masao Taki
Dr. Frank De Gruijl Dr. Thomas Tenforde
Dr. Maila Hietanen Dr. Paolo Vecchia
Dr. Alistair McKinlay, Vors. Dr. Bernard Veyret

Vier weitere ständige Komitees für die Fachgebiete Epidemiologie, Biologie, Physik und Optik sowie weitere Sachverständige arbeiten der ICNIRP zu.

Die ICNIRP geht aktuell davon aus, dass die Existenz von nichtthermischen Effekten durch Felder wie die vom Mobilfunk und die Relevanz dieser Effekte für die Gesundheit des Menschen zu wenig gesichert ist, um sie zur Festsetzung von Grenzwerten heranziehen zu können. Sie kommt zu dem Schluss, dass unterhalb der von ihr empfohlenen Grenzwerte nach gesicherten wissenschaftlichen Kenntnissen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen zu erwarten sind.

Der Vorsorgedanke wird in der Form von Sicherheitsfaktoren bei der Festlegung von Basisgrenzwerten berücksichtigt, sowie in der Annahme von worst-case Situationen bei der Definition von Referenzgrenzwerten (d. h. die Überschreitung von Referenzgrenzwerten bedeutet nicht automatisch eine Überschreitung der Basisgrenzwerte).

Die Arbeit der ICNIRP findet allerdings auch Kritiker: Einer der prominentesten ist der Neuseeländer Meteorologe Neil Cherry, dessen Auseinandersetzung mit den ICNIRP-Richtlinen aus dem Jahre 1999 Mobilfunkgegner gerne zitieren. Seine Kritik (Criticism of the proposal to adopt the ICNIRP guidelines für cellsites in New Zealand) findet sich im Internet in englischer Sprache:
Externen Link in neuem Fenster öffnen!http://www.salzburg.gv.at/ICNIRP-Kritik1.pdf
Externen Link in neuem Fenster öffnen!http://www.salzburg.gv.at/ICNIRP-Kritik2.pdf

Cherry stützt sich auf Forschungsarbeiten, die Hinweise auf Wirkungen von elektromagnetischen Feldern bereits bei geringen Feldstärken gefunden haben wollen. Daraus folgerte er, die ICNIRP habe bei der Festlegung der Grenzwerte gravierende Fehler gemacht. Diese müssten weit niedriger sein.

Cherrys von der wissenschaftlichen Meinung abweichende Haltung und seine Schlussfolgerungen wurde in der Wissenschaft diskutiert und selbst für fehlerhaft befunden. Er habe ungenaue und teils unseriöse Forschungsergebnisse herangezogen und diese teilweise neu interpretiert, siehe z.B. Externen Link in neuem Fenster öffnen!http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/sub2/cherry.htm

Recherchehinweise zum Thema:

Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP), Deutscher Ansprechpartner: Dipl. Ing. R. Matthes, Bundesamt für Strahlenschutz, Institut für Strahlenhygiene, Ingolstädter Landstr. 1, 85764 Oberschleißheim, Telefon 089 - 31603-288 oder –237, Fax: 089 - 31603-289, Email: r.matthes@icnirp.de, Externen Link in neuem Fenster öffnen!http://www.icnirp.de/ (englisch)