Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aus der Sicht des Umweltschutzes für den Mobilfunk zuständig. Das BFS ist eine am 1. November 1989 gegründete selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Seinen Sitz hat es in Salzgitter-Lebenstedt. Weitere Standorte sind Oberschleißheim (Neuherberg) bei München, Berlin, Freiburg, Hanau, Bonn, Rendsburg, Gartow und Schlema.
Aufgaben:
Das Bundesamt erfüllt Aufgaben des Bundes auf den Gebieten des Strahlenschutzes und der Strahlenschutzvorsorge sowie der kerntechnischen Sicherheit, der Beförderung radioaktiver Stoffe und der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Es unterstützt das Bundesumweltministerium fachlich und wissenschaftlich in diesen Aufgabengebieten, insbesondere bei der Wahrnehmung der Bundesaufsicht, der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie bei der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit.
Das BfS befasst sich u. a. mit Fragen des Strahlenschutzes in der medizinischen Diagnostik und Therapie, mit den Auswirkungen der UV-Strahlung, der natürlichen Radon-Strahlung und der elektromagnetischen Strahlung. Das Amt mit seinen 628 Mitabeitern untersucht und überwacht die Strahlenexposition der Bevölkerung und bewertet gesundheitliche Risiken. Für beruflich strahlenexponierte Personen wird ein Strahlenschutzregister geführt, das die individuelle Erfassung von Strahlenbelastungen gewährleistet.
Position zum Mobilfunk:
Zur Zeit gibt es nach Einschätzung des BfS bei Einhaltung der Grenzwerte keine wissenschaftlichen Beweise für gesundheitliche Beeinträchtigungen. Trotzdem hält die Behörde es in ihren Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes (Vorsorge) für zweckmäßig, die elektromagnetischen Felder so gering wie möglich zu halten. Vorsorge sei sinnvoll, weil es noch offene Fragen über die gesundheitlichen Wirkungen der Felder gebe.
So hat das BfS unter anderem Strahlenschutzkriterien für ein Mobiltelefon-Ökolabel definiert und Empfehlungen für das Telefonieren mit dem Handy abgegeben.
Die grundlegenden Ausführungen der Behörde finden sich unter dem Titel „Strahlenschutz bei Radio- und Mikrowellen“ im Internet:
http://www.bfs.de/info/themen/st0209/st0209.htm
Im November 2001 hat das Bundesamt auch zum Thema „Mobilfunk und Sendetürme“ Stellung genommen:
http://www.bfs.de/info/themen/st0111/st0111.htm.
Bundesamt für Strahlenschutz (bfs), Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Postfach 100149 38201, Salzgitter, Telefon 05341/225280, Internet:
http://www.bfs.de