Jede Sendeanlage über 10 Watt Leistung muss von der Bundesnetzagentur werden. Diese Regulierungsbehörde achtet darauf, dass alle gültigen Grenzwerte eingehalten werden. Bei der Genehmigung wird jeweils die technisch maximal mögliche Sendeleistungen zugrunde gelegt. Die realen Belastungen sind geringer.
In der sogenannten Standortbescheinigung legt die Bundesnetzagentur die für den jeweiligen Standort errechneten Sicherheitsabstände fest. In diese Berechnung gehen die Emissionen aller bekannten Sendeanlagen der Umgebung ein. Erst nach Erhalt der Standortbescheinigung kann die Anlage montiert und in Betrieb genommen werden.
Unabhängig von dem Standortgenehmigungsverfahren ist die Bundesnetzagentur auch dafür zuständig, dass bundesweit alle Grenzwerte eingehalten werden. Hierzu führt sie regelmäßig Messkampagnen durch, in denen das gesamte elektromagnetische Spektrum überprüft wird. Hierbei werden vorrangig Standorte einbezogen, die als besonders belastet gelten oder über die Umweltämter der Kommunen von besorgten Bürgern vorgeschlagen wurden.
Wie die Messungen der Bundesnetzagentur an besonders belasteten Punkten gezeigt haben, werden die Grenzwerte nie auch nur annähernd erreicht. Die Ergebnisse dieser Messungen sind im Internet abrufbar: auf der Homepage Bundesnetzagentur(
http://www.bundesnetzagentur.de) unter dem Stichwort „EMVU".
Wo erhalte ich Informationen über Sendeanlagen?
Jeder Bürger, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, also auch jeder Nachbar einer Sendeanlage, kann bei der zuständigen Zweigstelle der Bundesnetzagentur(
http://www.bundesnetzagentur.de) eine Kopie der Standortbescheinigung erhalten. Darin sind alle installierten Sendeantennen, ihre technischen Merkmale und die festgelegten Sicherheitsabstände aufgeführt.
Weitere Dokumente:
Musterblatt der Bundesnetzagentur-Standortbescheinigung
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/619.pdf
Die Messkampagnen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
http://emf.bundesnetzagentur.de/gisinternet/index.aspx?User=1000&Lang=de
Forschungsgemeinschaft Funk, Rathausgasse 11a, 53111 Bonn, Telefon (0228) 72622-0, Fax (0228)72622-11, E-Mail: info@fgf.de, Internet:
http://www.fgf.de
Regulierungsbehörde Telekommunikation und Post (Reg TP)
Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon (01805) 10 10 00 (bundesweites Infotelefon 12 Cent/min), oder: 030 - 224805-00 Telefax: 030 - 224805-15, E-Mail: Verbraucherservice@bundesnetzagentur.de, Internet:
http://www.bundesnetzagentur.de