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Online-Lexikon Ausländer - Fremdenfeindlichkeit - Extremismus



Deutsche Sprache

Sprachliche Verständigung ist Voraussetzung und Grundlage des Zusammenlebens von Deutschen und Ausländern. Im Laufe der Zuwanderungsdebatte des Jahres hat das Thema an Brisanz gewonnen: Ohne Deutschkenntnisse keine Integration, hieß es einhellig - oft mir einem Unterton des Vorwurfs an die im Lande lebenden Ausländer. Weniger die Rede war davon, dass es bisher gar nicht genug Deutschkurse gab. Durch das Zuwanderungsgesetz ist jetzt die Förderung der Integration und des Spracherwerbs als öffentliche Aufgabe anerkannt.

Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 43, 44 und 44 a des Aufenthaltsgesetzes als Teil des neuen Zuwanderungsgesetzes, die vom BMI erlassene Integrationsverordnung (IntV) sowie der Leitfaden zur Durchführung von Integrationskursen. Die Zuständigkeit auf Bundesebene hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg übernommen. Durch die Schulung von Regionalkoordinatoren und durch die Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Kommunen sorgt das Bundesamt für ein flächendeckendes Angebot der Integrationskurse unter gleichen Bedingungen. Die Integrationskurse bestehen aus einem modular gegliederten Sprachkurs und einem Orientierungskurs, der Grundkenntnisse zur Rechtsordnung, zur Geschichte und zur Kultur in Deutschland vermitteln soll.

Zwang zum Deutschlernen

Bislang waren alle Sprachkurse freiwillig. Diese Zeit ist vorbei. Das Gesetz unterscheidet zwischen berechtigten und verpflichteten Teilnehmern:
  • Anspruch auf Teilnahme haben alle Spätaussiedler und neu zuwandernde Ausländer mit auf Dauer angelegtem Aufenthalt.
  • Berechtigt sind so genannte Bestandsausländer und Unionsbürger, die im Rahmen verfügbarer Kursplätze auf Antrag zugelassen werden können.
  • Verpflichtet zur Teilnahme sind die berechtigten Ausländer, die sich nicht auf einfache Weise in der deutschen Sprache verständigen können, sowie von der Ausländerbehörde aufgeforderte Ausländer, die Leistungen nach SGB II beziehen oder "die in besonderer Weise integrationsbedürftig" sind.
Daneben gibt es spezielle Zielgruppenkurse: Jugendintegrationskurse, Eltern- bzw. Frauenintegrationskurse und Integrationskurse mit Alphabetisierung.

Bisher sind allerdings viele Fragen offen, vor allem die nach dem Ziel der Sprachkurse, von dem ja die Maßstäbe für den erfolgreichen Abschlusstest abhängen. Und das hat rechtliche Folgen. Was sind die in dem Sprachkurs zu vermittelnden „ausreichenden Sprachkenntnissen“ (§ 43 III 1), wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Deutschkenntnisse von Migranten in Deutschland höchst unterschiedlich sind:

Bei Spätaussiedlern verlangt das Gesetz seit September 2001 als Bestätigung des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum aktuelle und familiär vermittelte Deutschkenntnisse. Diese dürfen also nicht allein in einem Sprachkurs erworben sein. Es genügt indes die Fähigkeit zur Führung eines einfachen Gesprächs auf Deutsch (Dialekt). Andere Anforderungen gelten künftig für nichtdeutsche Familienangehörige, die dann Grundkenntnisse der deutschen Sprache aufweisen müssen (§ 27 I 2 BVFG), was jedenfalls mehr bedeutet als die Fähigkeit zum einfache Sprechen und Verstehen und zur Verständigung mit dem in dem betreffenden Siedlungsgebiet gesprochenen Dialekt.

Seit 2001 führt das Fehlen ausreichender deutscher Sprachkenntnisse zwingend zum Ausschluss von der Einbürgerung. Bei einbürgerungswilligen Ehegatten Deutscher genügt nach wie vor die Fähigkeit, sich ohne nennenswerte Schwierigkeiten in deutscher Sprache ausdrücken zu können. Falls eine Sprachprüfung durch die Einbürgerungsbehörde notwendig wird, gibt es hierfür keine vollständigen bundesweiten Verwaltungsvorschriften. In einigen Bundesländern werden deshalb lediglich mündliche Sprachkenntnisse und allenfalls einfache Lesefähigkeiten verlangt, in anderen aber auch die Fähigkeit, ein Diktat und einen einfachen eigenen Text zu schreiben.

Für Einreise und Aufenthalt von Ausländern waren bislang Sprachkenntnisse nur in wenigen Fällen ausdrücklich verlangt. Im neuen Zuwanderungsrecht werden seit 1. Januar 2005 ausreichende Deutschkenntnisse nicht erst bei der Einbürgerung verlangt, sondern bereits bei Erteilung der Niederlassungserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis setzt dagegen keine besonderen Sprachkenntnisse voraus, auch nicht ihre Verlängerung.

Wenn jetzt das Erlernen der deutschen Sprache nicht nur wie bisher z.B. bei Spätaussiedlern und Asylberechtigten staatlich unterstützt und gefördert, sondern allgemein bei neu zuziehenden und teilweise auch bei bereits in Deutschland lebenden Ausländern, ist die Einigung auf Sprachstandards unerlässlich. So könnte man sich für den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse etwa auf eine bestimmte Stufe der europäischen Sprachenskala einigen. Die bisweilen genannte Stufe B 1 erfordert aber auch das Schreiben eines selbstständig formulierten eigenen Textes und nicht nur das Lesen und die mündliche Wiedergabe eines fremden Textes.

Sprachkenntnisse vorhanden

Wie gut die Deutschkenntnisse der Migranten wirklich sind, ist schwer objektivierbar. Eine schon etwas ältere Sigma-Erhebung aus dem Jahre 1995 zeigt: Über 90 % Teil der Migranten aus den Anwerbestaaten verfügen über Deutschkenntnisse. Nach eigenen Angaben, die sich aber mit der Einstufung der Interviewer weitgehend decken. In fast allen Teilgruppen, unterschieden nach Geschlecht, Alter, Staatszugehörigkeit, hat sich das Niveau der Sprachkenntnisse im Fünfjahresvergleich verbessert. Auch die Teilnahme an Sprachkursen hat kontinuierlich zugenommen.

Selbst die über 45-Jährigen haben ihre Sprachkenntnisse verbessert. Doch bleiben die Älteren eine der Problemgruppen. Ältere Türken etwa liegen mit nur 21,4 Prozent guten bis sehr guten Sprachkenntnissen zurück, nicht nur im Vergleich mit den jüngeren Türken, sondern auch mit den anderen Nationalitäten. Das wirkt sich auf die Arbeitsplatzsicherheit aus und wirft auch für ihre Zukunft Probleme auf: Wie wird sich diese Generation ausländischer Senioren im System der Altenhilfe zurechtfinden?
Die Frauen liegen deutlich vorne, wenn es um "sehr gute" Deutschkenntnisse geht. Das gilt für alle untersuchten Nationalitäten, aber Türkinnen haben den größten Vorsprung vor ihren männlichen Landsleuten (20,1 Prozent im Vergleich zu 15,6 Prozent). Auch hier gibt es Problemfälle - wieder extrem bei türkischen Migranten: 13,1 Prozent der Frauen sprechen sehr schlecht bis gar kein Deutsch, bei den Männern sind es 5,5 Prozent. Ganz anders die jungen Türken. Auf die Frage, warum man keinen Deutschkurs besucht habe, lautet 1995 erstmals die häufigste Antwort, man spreche genug Deutsch. Die meisten haben Sprachkenntnisse im Kindergarten und in der deutschen Schule erworben.

Rund ein Drittel aller Ausländer gibt an, mit der deutschen Sprache "gut" bis "sehr gut" zurechtzukommen. Nach einer Fünfpunkte-Skala in zunehmender Tendenz gut bis sehr gut deutsch (unter 25-jährige Italiener: 71,6 Prozent, Griechen: 66,7 Prozent, Türken: 62 Prozent, ehem. Jugoslawen 50,6 Prozent) und liegen damit deutlich über dem Durchschnitt ihrer Landsleute (Italiener: 52,9 Prozent, Griechen: 48,7 Prozent, Türken: 45,7 Prozent, ehem. Jugoslawen: 38,3 Prozent. Die niedrigeren Werte bei Ex-Jugoslawen gehen auf das Konto der Kriegsopfer und -flüchtlinge im letzten Jahrzehnt.

Defizite

Trotzdem reichen die Deutschkenntnisse oft nicht: "Defizitäre Sprachkompetenz" nennt Helga Herrmann vom Institut der deutschen Wirtschaft als wesentliche Ursache der geringen Ausbildungsbeteiligung bei ausländischen Jugendlichen. Allerdings scheinen viele junge Migranten diese Einschätzung nicht zu teilen: Eine viel zu große Zahl - immerhin zwischen 84 bis 91 Prozent der 15- bis 25-Jährigen - meint, den Anforderungen am Arbeitsplatz gerecht zu werden. Das spricht nicht dafür, dass sie die Notwendigkeit von Fort- und Weiterbildung erkannt hätten - die ohne gute Sprachkenntnisse in Wort und Schrift kaum zu leisten sind.

Ausländische Kinder müssen dem Unterricht in deutscher Sprache folgen und sich mündlich wie schriftlich ausdrücken können. Was das bedeutet, haben Sprachwissenschaftler ausgerechnet: Zu Beginn der ersten Klasse muss ein Kind 3 000 bis 4 000 Wörter und Redewendungen kennen und einsetzen können. Zu Beginn der dritten Klasse braucht es 10 000 bis 15 000, zu Beginn der Hauptschulstufe schon 35 000 bis 40 000 Wörter und Wendungen, um dem Fachunterricht in der Schule folgen zu können.

Zum Vergleich: Ein Lehrwerk für einen Erwachsenensprachkurs "Deutsch als Fremdsprache" ist auf die Vermittlung von rund 2 000 Wörtern ausgerichtet. Der gesamte Wortschatz des Langenscheidt-Taschenwörterbuchs Türkisch-Deutsch (rund 35 000 Wörter) reicht nicht ganz aus, um dem Fachunterricht einer Hauptschule völlig gewachsen zu sein.

Diese hohe Sprachkompetenz muss bei Kindern, die nicht in Deutschland geboren oder aufgewachsen sind, in den Vorbereitungsklassen erworben werden, weil sonst die Eingliederung in das Schulsystem illusorisch ist. Außerdem lässt die Motivation zum Spracherwerb mit der Zeit nach; spätestens dann, wenn das Deutsch für den Alltag beherrscht wird und der Anschluss an die deutschen Mitschüler nicht in Sicht ist.
Wichtig für die Sprachvermittlung an Jugendliche und Erwachsene ist ein differenziertes Angebot, das auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Nationalitäten, Altersgruppen und Geschlechter eingeht. Jugendliche brauchen zum Beispiel ausbildungsbegleitende Kurse. Türkische Frauen sind nur für Sprachkurse zu gewinnen, wenn ihnen über Näh-, Koch- oder Säuglingskurse Brücken gebaut werden. Sprachwissenschaftler und Pädagogen mussten für die Grund- und Förderkurse überhaupt erst einmal die Methodik entwickeln.

Sprachanforderung für Spätaussiedler präzisiert

Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat in einem Grundsatzurteil vom 2.1.2003 (AZ 6 S 1066/01) die Anforderungen des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) für die Anerkennung als Spätaussiedler präzisiert. In dem zu entscheidenden Fall ging es um die in §27 BVFG verlangten „ausreichenden Kenntnisse" der deutschen Sprache, die Spätaussiedler seit 1996 bereits vor der Einreise in die Bundesrepublik nachweisen müssen. Der klagende, 1966 geborene deutschstämmige Familienvater war 1998 mit seiner Frau und seinen beiden Kindern eingereist, nachdem er eine vorläufige Sprachprüfung in Russland bestanden hatte. Das Landratsamt Calw (Baden-Württemberg) hatte aber die endgültige Anerkennung verweigert, die nach §28 BVFG der Zustimmung des aufnehmenden Bundeslandes bedarf. Die Behörde führte als Grund die ihrer Auffassung nach nicht ausreichenden Deutschkenntnisse des Mannes an. Gegen diesen Beschluss hatte er Klage eingereicht.

Das Gericht zu Ungunsten des Klägers, dessen Sprachkompetenz es als nicht ausreichend bewertete. Zwar sei die korrekte Beherrschung der schwierigen deutschen Grammatik nicht zu verlangen, aber eine einfache Kommunikation zu Themen des Alltags wie Herkunft, Eltern, Kinder, Schule oder Einkauf mit einem entsprechenden Wortschatz müsse möglich sein. Die Familie hat damit trotz des vorläufigen Anerkennungsbescheides keinen Anspruch auf den Aussiedlerstatus und das daraus abzuleitende Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Ihr weiterer Status ist ungeklärt.

In der Urteilsbegründung bezog sich das Gericht auf die Intentionen des Gesetzgebers bei der 1997 erneut verschärften Anerkennungsregelung. Hintergrund der Sprachanforderung seien die großen Integrationsprobleme vieler Spätaussiedler. An diesen Erwägungen habe sich die öffentliche Verwaltung bei der Gesetzesauslegung zu orientieren.

Die Pressemeldung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofes zum Urteil ist verfügbar unter:
http://www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=27068

Das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) ist im Wortlaut zu finden unter:
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bvfg

Sprachverband Deutsch e.V.

Der auf Initiative des BMA 1974 gegründete "Sprachverband-Deutsch für ausländische Arbeitnehmer e.V." in Mainz hat Sprachkurse für rund 1,4 Millionen ausländische Arbeitnehmer und deren Familienangehörige organisiert. Die jährliche Förderung lag bei 34 Millionen Mark. Teilnehmer waren in den letzten Jahren fast zwei Drittel Frauen und mehr als ein Drittel Arbeitslose. Derzeit besuchen jährlich rund 60 000 Menschen die Sprachlehrgänge.

Angesichts der Tendenzen, Arbeitsplätze für un- und angelernte Arbeitnehmer abzubauen und die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften zu verstärken, gewinnen berufsorientierte Inhalte in den Sprachkursen immer größere Bedeutung. So hat der Sprachverband - Deutsch für ausländische Arbeitnehmer e.V. einen Kurs "Berufsorientiertes Deutsch" entwickelt und erarbeitet zurzeit ein Lehrwerk "Arbeitssprache Deutsch".

Recherchehinweise zum Thema:
Sprachverband - Deutsch e. V., Raimundistr. 2, 55118 Mainz, Telefon 06131-964440, Fax 06131-9644444, Internet: http://www.sprachverband.de

Goethe-Institut, Helene-Weber-Allee 1, 80637 München, Telefon 89 - 15921-248, Fax 089 - 15921-414, E-Mail: presse@goethe.de, Internet: http://www.goethe.de/f/defdfaa.htm

Literaturhinweise zum Thema:
Dagmar Paleit: Deutsch für ausländische Arbeitnehmer - die Situation 1991. In: Deutsch Lernen 16/1991
Lucija Heuchert: Materialien zur interkulturellen Erziehung im Kindergarten, Band 3, Zweisprachigkeit. Hrsg. von der Robert Bosch Stiftung. Stuttgart 1989
Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport Berlin (Hrsg.): Muttersprache Türkisch und Zweitsprache Deutsch. Das Verhältnis dieser Sprachen bei türkischen Kindern in Berlins Grundschulen. Berlin 1992
Deutsch lernen - Zeitschrift für den Sprachunterricht mit ausländischen Arbeitnehmern, 4 Hefte jährlich
Bildungsarbeit in der Zweitsprache Deutsch, 3 Hefte jährlich,http://www.uni-mainz.de/Sprachverband/, Redaktion: DfaA, Raimundistraße2, 55118 Mainz;
Materialsammlungen:
Computergestütztes Deutschlernen von Ausländern für die Berufs- und Arbeitswelt - herausgegeben vom Bundesinstitut für Berufsbildung;
Deutsch für Ausländer - kommentierte Bibliographie berufsbezogener Lehrmaterialien, herausgegeben von Günther Kühn
Arbeitssprache Deutsch - 8 Themenbände für einen berufsorientierten Deutschunterricht. Bestelladresse: Verlag Dürr + Kessler, PF 11 06 41, 93019 Regensburg.
Online: "Internet-Service für den Unterricht - Deutsch als Fremdsprache" (Institut für Internationale Kommunikation), u.a. online-Einstufungstest: http://www.deutsch-als-fremdsprache.de/
Unmittelbar nutzbare Angebote und Fortbildungsinformationen bietet die Homepage des Goethe-Instituts: http://www.goethe.de/
Viele Informationen und Links zu DaF, Deutsche Schulen in der Türkei, Türkischlernen etc. auf der Homepage von Karl Kirst: http://kudu.sim.net.tr/kkirst/;
Sprachspiele für den Unterricht bietet Torsten Schulz auf seiner privaten Homepage http://members.aol.com/ TorSchulz/liste.
On Air: Deutschkurs im Hörfunk: Montag bis Freitag 21.50 bis 22:05 Uhr bei Radio Multikulti (SFB 106,7)