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Online-Lexikon Ausländer - Fremdenfeindlichkeit - Extremismus



De-facto-Flüchtlinge

Siehe auch:

Asylrecht

In Deutschland halten sich schätzungsweise 416.000 Flüchtlinge auf (Stand: Ende 2003), die aus humanitären oder politischen Gründen nicht abgeschoben wurden. Man spricht hier von De-facto-Flüchtlingen. Für ihre Anwesenheit gibt es unterschiedliche Gründe. Bestimmte Flüchtlingsgruppen, z.B. die Palästinenser, wollte lange Zeit kein Staat der Welt mehr aufnehmen. Sie konnten deshalb aus faktischen Gründen überhaupt nicht abgeschoben werden.

Bei den De-facto-Flüchtlingen handelt es sich um Personen, die im Besitz einer Duldung oder einer Aufenthaltsbefugnis sind und entweder keinen Asylantrag gestellt haben oder deren Asylantrag abgelehnt worden ist. Ihre Abschiebung wurde vorübergehend ausgesetzt, weil
  • ihr verbindliche völkerrechtliche Verpflichtungen entgegenstehen,
  • im Herkunftsland eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht oder
  • dringende humanitäre beziehungsweise persönliche Gründe oder tatsächliche Abschiebungshindernisse ihre vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern
.Bei den tatsächlichen Abschiebungshindernissen sind insbesondere fehlende, unterdrückte oder auch zerstörte Personaldokumente, mangelnde Kooperationsbereitschaft der Betroffenen und der Herkunftsländer, aber auch fehlende Reisewege in das jeweilige Herkunftsland ursächlich.

Recherchehinweise zum Thema:
Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 101, 10559 Berlin, Telefon 01888 -681-0, Telefax 01888- 681-2926, E-Mail: poststelle@bmi.bund.de
Pro Asyl, Postfach 16 06 24, 60069 Frankfurt, Telefon 069-230688, Fax 069-230650, E-Mail: proasyl@proasyl.de, Internet: http://www.proasyl.de

Literaturhinweise zum Thema:
Reinhard Marx: Konventionsflüchtlinge ohne Rechtsschutz - Untersuchungen zu einem vergessenen Begriff. In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik, 1/1992, S. 3 - 14