Aussiedler (Spätaussiedler) sind Migranten, die ein in der Verfassung und Gesetzgebung garantiertes Recht wahrnehmen, nach Deutschland "zurückzukehren". Es sind Menschen mit deutschen Vorfahren, die in den ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten im Osten, d.h. vor allem aus Rumänien, der Sowjetunion und Polen aufgewachsen sind. Sie haben Anspruch auf Einbürgerung und auf den Status der "Vertriebenen", was wiederum Anspruch auf besondere Leistungen und Hilfen zur Eingliederung begründet. Zwischen 1951 und 1989 war der Zuzug auf der Basis bilateraler Verträge möglich, nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion aufgrund der neuen Ausreisefreiheiten.
Bei Aussiedlern handelt es sich - nach Anerkennung durch das Bundesverwaltungsgericht Köln - um Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG. Ihre Zuwanderung war seit Bestehen der Bundesrepublik parteiübergreifend politisch gewünscht. Trotz der heute geltenden Kontingentierung, der Eingrenzung des Personenkreises, der Steuerung durch Wohnortzuweisung und der Einschränkung der wohlfahrtsstaatlichen Leistungen sind Aussiedler und Spätaussiedler privilegierte Zuwanderer. Alle Versuche, an diesem Tabu zu rütteln, sind gescheitert. Auch als in den Jahren 1989/90 durch gleichzeitige Zuwanderung von Flüchtlingen, Übersiedlern und Aussiedlern die "Grenze der Belastbarkeit" der Bundesrepublik erreicht schien, galt ihre Aufnahmen als nationale Herausforderung.
Herkunft
Bis 1989 war die Zuwanderung aus Polen bestimmend, ab 1990 kamen die meisten aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion. Mit den Herkunftsgebieten hat sich der Aussiedlertypus geändert. Die bis Ende der 80er Jahre eingereisten Aussiedler aus Polen und Rumänien sprachen noch weitgehend deutsch. Dies trifft für die aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einreisenden Spätaussiedler nicht mehr unbedingt zu. Auch Berufsausbildung, Denk- und Lebensweisen sind nicht mit denen in Deutschland vergleichbar. Zudem sind rund 40% der Spätaussiedler nicht-deutsche Familienangehörige.
Rechtsgrundlage
Die wichtigsten Regelungen finden sich im Bundesvertriebenen- und -flüchtlingsgesetz (BVFG) vom 19. Mai 1953 sowie im Aussiedleraufnahmegesetz (AAG) vom 28. Juni 1990. Das BVFG wurde mehrfach, (umfangreich 1971, zuletzt 1992 durch das Gesetz zur Bereinigung von Kriegsfolgen KfbG vom 21. Dezember 1992) geändert.
Aussiedler müssen die deutsche Staatsangehörigkeit oder deutsche Volkszugehörigkeit nachweisen oder Vertriebene sein, um aufgenommen zu werden. Etwa die Hälfte der Bewerber kann durch Personenstandsurkunden - es reicht z.B. ein alter Wehrmachtspaß - nachweisen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen. Wer das nicht kann, muss glaubhaft machen, sich zum deutschen Volkstum bekannt zu haben: "Deutscher Volkszugehörigkeit im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstimmung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird." (§ 6 BVFG) Die Vertriebeneneigenschaft muss nicht nachgewiesen werden, denn die Behörden unterstellen bis heute ein "Vertreibungsdruck" in den Ländern Ost- und Südosteuropas.
Das Aussiedleraufnahmegesetz (1990) änderte das Aufnahmeverfahren und schränkte den aufnahmeberechtigten Personenkreis ein. Seither müssen Aussiedler ihren Aufnahmeantrag von den Aussiedlungsgebieten aus stellen. Damit wurde die Steuerung der Zuwanderung möglich. Die Bundesregierung förderte den Verbleib von Deutschen in den Aussiedlungsländern, indem sie die Lebensbedingungen vor Ort verbessern half.
Das 1993 in Kraft getretenen Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (KfbG) stellte die Aufnahme auf eine neue Rechtsgrundlage. Seither eintreffende Aussiedler werden als "Nachzügler der allgemeinen Vertreibung" Spätaussiedler genannt. Eine zeitliche Begrenzung der Aufnahme, eine Stichtagsregelung oder eine Kontingentierung bestimmter Gruppen enthält es nicht. Betroffene sollten nicht gezwungen werden, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt für oder gegen die Aussiedlung zu entscheiden.
Zuständigkeit
Die Koordination der Aussiedlerpolitik ist Aufgabe des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen im Bundesministerium des Inneren, der für diesen Teil der Zuwanderungen faktisch die Aufgaben eines "Einwanderungsministers" wahrnimmt.
Die Länder können nach § 8 Abs. 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) durch Vereinbarung einen Schlüssel zur Verteilung festlegen. Bis zum Zustandekommen dieser Vereinbarung oder bei deren Wegfall richtet sich die Verteilung nach folgendem Schlüssel:
Baden-Württemberg 12,3 %, Bayern 14,4 %, Berlin 2,7%, Brandenburg 3,5%, Bremen 0,9%, Hamburg 2,1%, Hessen 7,2%, Mecklenburg-Vorpommern 2,6%, Niedersachsen 9,2%, Nordrhein-Westfalen 21,8%, Rheinland-Pfalz 4,7%, Saarland 1,4%, Sachsen 6,5%, Sachsen-Anhalt 3,9%, Schleswig-Holstein 3,3%, Thüringen 3,5% (Quelle BMI, Stand: 2000)
Leistungen für Aussiedler/Spätaussiedler
Eine Bevorzugung beim Bezug staatlicher Leistungen (z.B. Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld) gibt es nicht mehr. Doch gewährt der Staat besondere Hilfen, um ihre Einbeziehung in das System der sozialen Sicherung, ihre soziale Integration in die Gesellschaft und den Zugang zum Arbeitsmarkt zu fördern.
Nach § 9 Satz 1 BVFG erhalten Spätaussiedler eine einmalige Überbrückungshilfe, ein Einrichtungsdarlehen mit einem Zuschuss für zurückgelassenen Hausrat und einen Ausgleich für die Kosten der Aussiedlung (Rückführungskosten). Wer im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg oder aus politischen Gründen in Haft war, erhält für hierdurch bedingte gesundheitliche oder wirtschaftliche Folgen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz bzw. Häftlingsentschädigungsgesetz. Spätaussiedlern aus der ehemaligen UdSSR steht eine pauschale Eingliederungshilfe zum Ausgleich für den erlittenen Gewahrsam zu (§ 9 BVFG).
Eine pauschalierte, bedürftigkeitsabhängige Eingliederungshilfe wird nach § 62a AFG bei Arbeitslosigkeit und während eines Deutschkurses bezahlt. Sie ist an die Bezugsgröße in der Sozialversicherung gekoppelt ist (60 Prozent der Bezugsgröße), orientiert sich in der Höhe an der Arbeitslosenhilfe und richtet sich nach den individuellen Familien- und Einkommensverhältnissen.
Die allgemeinen Deutschkurse sind für Spätaussiedler offen und kostenlos. Die Höchstdauer der Sprachförderung beträgt sechs Monate. Erwerbstätige Spätaussiedler erhalten bei Teilnahme an einem Deutschkurs Sachkostenerstattung sowie Eingliederungshilfe.In Herkunftsgebieten abgelegten Prüfungen oder Befähigungsnachweise werden grundsätzlich (§ 10 des BVFG) anerkannt, wenn sie denen der Bundesrepublik gleichwertig sind.
Für die Eingliederung junger Spätaussiedler in Schule und Hochschule steht Geld aus dem Garantiefond ("Schule und Berufsbereich" bzw. "Hochschulbereich") zur Verfügung. Zuständig sind die Länder, Kreise bzw. kreisfreien Städte und die Otto-Benecke-Stiftung e.V. Die Mittel werden nachrangig zu anderen Leistungen gewährt. Ebenfalls in der Zuständigkeit der Otto-Benecke-Stiftung e.V. wird ein Programm zur Eingliederung von Hochschulabsolventen angeboten. Innerhalb eines Wissenschaftsprogramms erhalten wissenschaftliche Einrichtungen Zuwendungen, wenn sie Spätaussiedler einstellen.
Um die selbstständige Erwerbstätigkeit in der Landwirtschaft, im Gewerbe und in den freien Berufen zu erleichtern, sieht § 14 des BVFG die Möglichkeit vor, zinsgünstige Kredite (im Rahmen der ERP-Programme oder Ergänzungsprogramme der Deutschen Ausgleichsbank) zu gewähren.
Sozialpolitische Sonderregelungen: Soweit Spätaussiedler nicht als Arbeitnehmer, Bezieher von Eingliederungshilfen oder als Rentenbewerber der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, erhalten sie (nach § 14 BVFG) im Krankheitsfall einmalig Leistungen wie Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Krankengeld und Mutterschaftsgeld wird in der Höhe der Eingliederungshilfe nach dem Arbeitsförderungsgesetz gezahlt.
Rentenversicherung: Spätaussiedler erhalten Leistungen nach dem Fremdrentengesetz in Verbindung mit dem geltenden Rentenrecht, wobei anrechenbare Beitrags- und Beschäftigungszeiten in den Herkunftsgebieten berücksichtigt werden. Für (Spät-) Aussiedler mit ununterbrochenem Aufenthalt in den neuen Bundesländern gelten Sonderregelungen. Die Unfallversicherung zahlt nach dem Fremdrentengesetz Leistungen aus einem Arbeitsunfall in den Herkunftsgebieten. Für (Spät-)Aussiedler in den neuen Bundesländern, die vor der deutschen Einheit zugezogen sind, gelten die Versicherungsabkommen der DDR mit den Herkunftsländern.
Beratungs- und Betreuungsangebote: Freie Wohlfahrtspflege und Kirchen, Vertriebenen- und Flüchtlingsorganisationen sowie Verbände der ehemaligen politischen Häftlinge aus der DDR und Berlin (Ost), bieten verschiedene Dienste an: sie reichen von den Hilfen in den Lagern über die Beratung und Betreuung in den Übergangswohnheimen und am späteren Wohnsitz der Aussiedler bis zu einer nachgehenden Begleitung.
Die sprachliche, schulische und berufliche Eingliederung junger Spätaussiedler im Alter von 14 bis 25 Jahren ist Aufgabe der in der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendaufbauwerk zusammengeschlossenen Trägergruppen der Jugendsozialarbeit.
Soziale Arbeit: Die Deutschstämmigkeit der (meisten) Aussiedler macht keine problemlose kulturelle, soziale und politische Integration möglich. Die Spätaussiedler werden von den Einheimischen nicht als "Deutsche" akzeptiert. Dass sie besondere Hilfe erhalten, stößt auf Unverständnis. Sie sind mit den gleichen psychischen, sozialen und kulturellen Problemen des Einwanderungsprozesses konfrontiert wie Arbeitsmigranten oder Flüchtlinge. Die Qualifikation von Arbeitskräften liegt oft weit unter den Anforderungen vergleichbarer Berufe in Deutschland. Das hohe Arbeitstempo und der Arbeitsrhythmus in deutschen Betrieben macht Probleme. Die hohen Arbeitslosenzahlen und der hohe Krankheitsstand sind Indizien für die Enttäuschungen.
Gerade jugendliche Aussiedler beherrschen die deutsche Sprache kaum, vermissen ihre früheren Sozialbeziehungen, haben mangels Sprachkenntnissen und adäquater Ausbildung kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt, geraten bei der Konfrontation mit der unbekannt Sozialstruktur schnell an den Rand der Gesellschaft. Disziplinstörungen, Lernverweigerung, Alkoholismus und lassen eine neue gesellschaftliche "Unterschichtung" und ähnliche Probleme wie vor zwei Jahrzehnten mit türkischen Jugendlichen erwarten.
So halten Experten der Jugendsozialarbeit folgendes Eingliederungsinstrumentarium für unverzichtbar:
- außerschulische Fördermaßnahmen für die Dauer von zwei Jahren;
- schulische Förderung von sogenannten Seiteneinsteigern und älteren Schülern bei Bedarf über Förderschulinternate;
- Intensivsprachkurse von zehn Monaten Dauer für nicht mehr schulpflichtige jugendlichen Aussiedler/innen;
- Vollzeitsprachkurse der Bundesanstalt für Arbeit für erwachsene Spätaussiedler/innen von mindestens achtmonatiger Dauer bei gleichzeitiger Sicherstellung des Lebensunterhalts durch Eingliederungsgeld oberhalb der Sozialhilfegrenze; anschließende oder ggf. mit der Sprachförderung kombinierte, speziell auf Aussiedler/innen ausgerichtete berufsqualifizierende Fördermaßnahmen bei gleichzeitiger Sicherstellung des Lebensunterhalts;
- verbesserte finanzielle Ausstattung der Beratungs- und Betreuungsarbeit der Verbände vor Ort durch Bundeszuschüsse.
(In: Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen: Stand und Perspektiven der Aussiedler-Integration, Forum Jugendsozialarbeit Heft 12, Köln 1994, S. 14)
Mit der Problematik Ausländer-Fremdenfeindlichkeit-Rechtsextremismus haben die Aussiedler auf den ersten Blick scheinbar nichts zu tun. Tatsächlich verhält es sich anders:
- Sie sprechen vielfach schlechter Deutsch und finden sich in Deutschland weit weniger gut zurecht als ein großer Teil der alteingesessenen "Ausländer", haben auf manchen Gebieten ähnliche Integrationsschwierigkeiten und erleben durchaus auch fremdenfeindliche Anfeindungen.
- Selbst in einem problematischen Integrationsprozess begriffen, erleben sie die Ausländer als Konkurrenten um den gesicherten Platz in der bundesdeutschen Gesellschaft.
- Subjektiv fühlen sich viele Aussiedler als die besseren Deutschen, kommen mit der weltoffenen Gesellschaft und ihren Problemen nicht zu Rande und neigen durchaus zu rechtsradikalem und ausländerfeindlichem Gedankengut.
Die eigenen Erwartungen an das Leben in Deutschland waren oft unrealistisch hoch. Die eigene Lebenserfahrung in autoritären Gesellschaftsordnungen und die schulischen und beruflichen Qualifikationen reichen sehr oft nicht aus, um das Alltagsleben in den Griff zu bekommen.
Neuordnung der Beratung?
Jochen Welt, MdB, der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung, beabsichtigt, die verschiedenen Beratungsinstitutionen für die unterschiedlichen Zuwanderungsgruppen in einer Migrationsberatung zusammenzufassen. Die gegenwärtige Organisation der Beratung für die unterschiedlichen Zuwanderungsgruppen sei weder für die Betroffenen zu durchschauen noch effizient. Vielfältige Beratungsinstitutionen der Sozialverbände, der Interessenvertretungen und die öffentliche Hand arbeiten nebeneinander her, leisteten Doppelarbeit und seien bei möglichen Spezialisierungen nicht vernetzt. Die Idee des "Netzwerks für Integration" werde schon vielfach praktiziert. Berater für Aussiedler und andere Migrationsgruppen setzten sich vielfach mit den gleichen Problemen auseinander und sollen nun in einem Pool für "Migrationsberatung" zusammenarbeiten.
Die Bündelung der Kräfte wäre nach Welts Auffassung auch eine Voraussetzung dafür, dass mit den Migranten gleich nach der Einreise ein "Eingliederungs-
kontrakt" erarbeitet werden kann. Hierin soll nach einer Herausarbeitung der vorhandenen beruflichen und sozialen Kompetenzen individuelle Förderpläne definiert und zwischen dem Leistungsempfänger und den Leistungsträgern (Sozialamt, Arbeitsamt, etc.) vereinbart werden. Ein solcher Vertrag soll in regelmäßigen Zeitabständen geprüft und fortgeschrieben werden. Bei der Nichteinhaltung von Verpflichtungen (Teilnahme an Kursen etc.) soll es auch Sanktionsmöglichkeiten geben.
Zitat: "Von einer so organisierten Integrationsarbeit verspreche ich mir mehr Effizienz und Nachhaltigkeit. Es gelten die Prinzipien "Fördern und Fordern" und eine Orientierung am Integrationsstatus. Diese machen im Lauf des Integrationsprozesses eine systematische Rücknahme der Beratungsleistungen nach dem Prinzip 'Hilfe zur Selbsthilfe' möglich. Nach meinem Erkenntnisstand bieten eine Reihe der inzwischen aufgebauten Netzwerke für Integration durchaus die Möglichkeit, einen derartigen Arbeitsansatz ausgehend von der Spätaussiedlerberatung modellhaft zu erproben. Die Ergebnisse solcher Studien sollen Anhaltspunkte für eine generelle Umsetzung in neue Organisationsstrukturen, Verwaltungsvorschriften oder gar gesetzliche Grundlagen sein."
Beirat für Spätaussiedlerfragen
Im April 2006 hat sich beim Bundesministerium des Innern der Beirat für Spätaussiedlerfragen konstituiert. Das Gremium soll die Bundesregierung in Fragen der Aufnahme und Integration von Spätaussiedlern beraten und setzt sich aus 16 Vertretern der Länder, der Vertriebenenorganisationen, der Kirchen, der kommunalen Spitzenverbände, der Wohlfahrtsverbände und der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen. In seiner ersten Erklärung wandte sich der Beirat "angesichts einseitiger Darstellungen von Integrationsproblemen der Aussiedler" nachdrücklich gegen pauschale Verunglimpfungen dieser Zuwanderergruppe. Sein Vorsitzendet ist der Aussiedlerbeauftragte Dr. Christoph Bergner.
Vor dem Hintergrund, dass seit 1950 ca. 4,5 Millionen Spätaussiedler erfolgreich in die deutsche Gesellschaft eingegliedert worden seien, sehe er es als eine seiner wichtigsten Aufgaben an, der Öffentlichkeit die großartige Integrationsleistung der Spätaussiedler zu verdeutlichen. Die vereinzelt zu beobachtenden Probleme bei jugendlichen männlichen Aussiedlern müssten angemessen eingeordnet und als vorübergehende aussiedlungsbedingte Erscheinung betrachtet werden. "Die aktuellen Kriminalitäts- und Integrationsstatistiken zeigen2, so Bergner, "dass die Spätaussiedler anders als vielfach behauptet keine besondere Problemgruppe darstellen, sondern sich mehrheitlich gut in unsere Gesellschaft integrieren."
Wegweiser für Aussiedler. Hrsg. Bundesministerium des Innern, Bonn o.J.
"Aussiedler". Informationen zur politischen Bildung 222, Hrsg. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn
Wir e.V./DRK (Hrsg.): "Aussiedlerpolitik". Historik, Situation, Probleme. Köln 1993
Aussiedler - Fremde in der Heimat. ISS (Hrsg.) Informationsdienst zur Ausländerarbeit 2/1990
Barbara Malchow u.a.: Die fremden Deutschen: Aussiedler in der Bundesrepublik. Reinbek 1990
Russlanddeutsche: Unbekannte im Osten. Geschichte, Situation, Zukunftsperspektiven. München 1992