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Online-Lexikon Ausländer - Fremdenfeindlichkeit - Extremismus



Asylpolitik

Siehe auch:

Asyl in Europa

In den ersten Jahrzehnten nach 1949 war Asylpolitik kein Thema - die Zahl der Asylbewerber hielt sich in Grenzen. Zwischen 1953 und 1968 waren es rund 76 000 - so viele kamen 1992 innerhalb von drei bis vier Monaten. Die meisten waren Flüchtlinge aus den Ländern des Ostblocks und als politisch Verfolgte völlig akzeptiert. Erste Vorbehalte gegenüber dem Artikel 16 kamen auf, als die Zahlen anstiegen und ein wachsender Teil der Flüchtlinge aus der Dritten Welt kam.
Seit 1977 wurden etwa dreißig mal Gesetze, Erlasse und Verordnungen geändert, um Flüchtlinge abwehren oder schnell wieder loswerden zu können. So wurde die Visumspflicht für die wichtigsten Herkunftsländer eingeführt. Den Flüchtlingen wurde das Leben in Deutschland so unangenehm wie möglich gemacht. Seit 1973 waren Asylbewerber in Sammellagern untergebracht, sie wurden auf Gemeinschaftsverpflegung umgestellt, Erwerbstätigkeit und Bewegungsfreiheit wurden eingeschränkt, Sozialleistungen gekürzt. Geholfen hat es nicht. Von Anfang an war auch die Forderung nach Änderung des Artikel 16 Grundgesetz in der Diskussion.
Die Anerkennungsquote in den Asylverfahren sank ständig. 1972 betrug sie 39,8 Prozent, 1992 noch 4,3 Prozent. Mitte 1993 erhielten nicht einmal mehr zwei von 100 Bewerbern die Anerkennung als politisch Verfolgte (1,7 Prozent).
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge war auf die hohen Zahlen nicht vorbereitet. 1990 bearbeitete die Behörde 149 000 Anträge, davon wurden nur 6 518 positiv beschieden. Die Dauer des beschleunigten Verwaltungsverfahrens bei offensichtlich unbegründeten Anträgen betrug 1990 nur noch zwei bis sechs Wochen. 1991 wurde die Behörde mit 168 000 Anträgen fertig - rund 90 000 blieben unerledigt. Dennoch ging es immer wieder darum, das Asylverfahren zu beschleunigen.
Dazu sind z.B. nach einem Beschluss der Innenminister des Bundes und der Länder vom 3. Juni 1989 zentrale Ausländerbehörden in den Ländern eingerichtet worden, die eng mit den Außenstellen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zusammenarbeiten. Das Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts brachte am 1.1.1991 weitere Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung. So entfiel bei "offensichtlich unbegründeten Anträgen" die Beschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Der Ausländerbehörde wurde die Feststellung, ob Abschiebehindernisse bestehen, entzogen und dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge übertragen.
Ein weiteres so genanntes Beschleunigungsgesetz von 1992 beschränkte den Rechtsschutz für abgelehnte Bewerber auf eine Gerichtsinstanz, die Klagefristen wurden auf zwei Wochen verkürzt. Die Bundesländer richteten Sammellager zur Erstaufnahme der Asylsuchenden ein. Diese wurden erkennungsdienstlich behandelt, um Mehrfachanträge auszuschalten.
Eine EMNID-Umfrage aus dem Jahre 1993 belegt die zunehmend ablehnende Haltung der Bevölkerung: Auf einer Skala von 1 (völlig einverstanden) bis 4 (gar nicht einverstanden) erhielt die Aussage "Sie missbrauchen die Leistungen unseres sozialen Systems" einen enorm hohen Zustimmungswert von 1,8; die Aussage "Sie bringen Kriminalität in unser Land" erhielt die Zustimmungsquote 2,1. Gegner einer Verfassungsänderung wiesen darauf hin, dass die jahrelange Diskussion um das Asylrecht diese Frage im Bewusstsein der Bevölkerung erst dramatisiert habe.
Eine weiteres Argument betraf die Kosten: Bei mehr als 600 000 Asylbewerbern, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen war, errechnete die Bundesregierung Mitte 1993 jährliche Kosten für Unterbringung und Einzelfall-Leistungen in Höhe von über sieben Milliarden Mark. Hinzu kommen rund eine Milliarde Mark für Krankenhilfe und Betreuung werdender Mütter.
Die Aufwendungen pro Asylbewerber einschließlich der Kosten für die behördliche Infrastruktur und für Aufwendungen nach dem Wohngeldgesetz beliefen sich nach einer Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages auf etwa 15 500 Mark pro Asylbewerber jährlich - davon entfallen 8 500 Mark auf die Sozialhilfe. Damit überstiegen die Aufwendungen, so die Bundesregierung, die gesamten Entwicklungshilfemittel der Bundesrepublik Deutschland.
Ein Parteienkompromiss vom 6. Dezember 1992 schuf dann die Voraussetzungen für die Änderung des Artikel 16 Absatz 2 GG. Am 1. Juli 1993 trat das neue Asylrecht in Kraft. Die erwünschte Wirkung ist schnell eingetreten: Die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland lag bereits im Januar 1994 mit 13 154 Bewerbern um nahezu zwei Drittel niedriger als ein Jahr zuvor.
Das Bundesverfassungsgericht fällte am 14. Mai 1996 drei Urteile, in denen es die Verfassungsmäßigkeit des neuen Art.16a GG bestätigte. Auch die einfachgesetzlichen Regelungen wurden fast vollständig akzeptiert. Die prinzipielle Linie der Entscheidungen wurde einstimmig gebilligt, in Einzelfragen gab es jedoch zum Teil knappe Mehrheiten für eine Verfassungsmäßigkeit. Insbesondere die Vorsitzende Jutta Limbach sowie ihre beiden Kollegen Ernst-Wolfgang Böckenförde und Berthold Sommer (alle drei sind Mitglieder der SPD) hielten die einfachgesetzlichen Regelungen in vielen Details für verfassungswidrig.

Zahlen zum Thema:
Im September 2002 haben 6.286 Personen Asyl in Deutschland beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 1.714 Personen (-21,4 Prozent) gesunken.
Hauptherkunftsländer im September 2002 waren:

http://www.bmi.bund.de/dokumente/Presse/ix_m79219.htm

Im September 2002 hat das Bundesamt über die Anträge von 10.094 Personen (Vormonat: 11.276) entschieden. Als Asylberechtigte anerkannt wurden 159 Personen (1,6 Prozent). Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes erhielten 230 Personen (2,3 Prozent). Abgelehnt wurden die Anträge von 6.201 Personen (61,4 Prozent). Auf sonstige Weise erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 3.504 Personen (34,7 Prozent). Bei 108 Personen hat das Bundesamt im September 2002 Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt.

Für den Zeitraum Januar bis September 2002 ergeben sich folgende Zahlen: 54.231 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (65.985 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um 11.754 Personen (-17,8 Prozent).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis September 2002:
http://www.bmi.bund.de/dokumente/Presse/ix_m79219.htm

Von Januar bis September 2002 hat das Bundesamt 103.454 Entscheidungen getroffen. 1.926 Personen (1,9 Prozent) wurden als Asylberechtigte anerkannt. 3.544 Personen (3,4 Prozent) erhielten Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes. 62.091 Asylanträge (60,0 Prozent) wurden abgelehnt. 35.893 (34,7 Prozent) wurden durch formelle Verfahrensbeendigungen (z.B. Antragsrücknahmen) erledigt. Bei 1.163 Personen hat das Bundesamt in der Zeit von Januar bis September 2002 Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt.


Recherchehinweise zum Thema:
Informationsverbund Asyl / ZDWF e.V., Königswintererstr. 29, 53227 Bonn, Telefax: (0) 228 4221130, E-Mail: zdwf-@t-online.de, Internet: http://www.asyl.net

Beauftragte der Bundesregierung fuer Migration, Fluechtlinge und Integration, 1. Dienstsitz: Mauerstraße 45-52, 10117 Berlin, 030 - 2007-2973/2974, 01888 - 527-2973/2974, Fax 030 - 2007-1930, 01888 - 527-1930, Bonner Büro: Lengsdorfer Hauptstraße 78-82, 53123 Bonn, Telefon 0228-527-2758, Fax 0228-527-2760, Internet: http://www.integrationsbeauftragte.de/

Literaturhinweise zum Thema:
Werner Kanein / Günter Renner: Ausländerrecht. Ausländergesetz, materielles Asylrecht, Asylverfahrensgesetz sowie arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften. Kommentar. München (wird bei jeder größeren Rechtsänderung überarbeitet, das zurzeit unter Praktikern der Ausländerarbeit meistgenutzte Rechtshandbuch)
Ursula Münch: Asylpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Entwicklung und Alternativen. Opladen 1992
Pro Asyl (Hrsg.): Fluchtursachen bekämpfen - Flüchtlinge schützen. Materialien zum Tag des Flüchtlings 1991, Frankfurt/M 1991
Albrecht Lehmann: Im Fremden ungewollt zuhaus. Flüchtlinge und Vertriebene in Westdeutschland 1945 - 1990. München 1991
Hermann Uihlein / Wolfgang Weber: Werkheft Asyl. 3. überarb. Auflage Karlsruhe 1989