Online-Lexikon Ausländer - Fremdenfeindlichkeit - Extremismus
Arbeitnehmer
Siehe auch:
Arbeitgeber
Eine wachsende Zahl von Ausländern hat inzwischen Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung oder einen Aufenthaltstitel (unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung), der sie von der Pflicht zur Arbeitsgenehmigung befreit. Türkische Arbeitnehmer haben (Artikel 6 Nr. 1 des Assoziationsratsbeschlusses 1/80) nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung auf dem „regulären Arbeitsmarkt“ Anspruch auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis beim gleichen Arbeitgeber (1997: 27 000 Arbeitserlaubnisse).
EU-Ausländer sind in der Arbeitswelt rechtlich mit den Deutschen gleichgestellt, d.h. auf sie findet das deutsche Arbeitsrecht Anwendung. Sie werden nach den gleichen Tarifen bezahlt, zahlen Beiträge und erhalten Leistungen aus den Sozialversicherungen.
Bei der Arbeitsvermittlung kommt es auf den aufenthaltsrechtlichen Status an. Hier gibt es privilegierte Ausländer (EU-Bürger, Asylberechtigte, Ehegatten von Deutschen), die mit deutschen Bewerbern auf dem Arbeitsmarkt gleichgestellt sind, und nichtprivilegierte Ausländer, die ausdrücklich nur dann eine Arbeit antreten dürfen, wenn für sie nachweislich kein deutscher oder ihnen gleichgestellter Arbeitnehmer gefunden werden konnte.
In Hinblick auf die Einstellungsentscheidung des einzelnen Arbeitgebers nützt die Privilegierung oft nur wenig: Die Nationalität ist keine Eigenschaft, die nach Artikel 3 Grundgesetz als Begründung für eine Diskriminierung angeführt werden kann. So können Arbeitgeber straflos erklären, dass sie keine Angehörigen bestimmter Ausländergruppen oder prinzipiell keine Ausländer einstellen.
Wer angestellt ist, kann sich unter Hinweis auf das Diskriminierungsverbot dagegen wehren, wenn der Arbeitgeber ihn ohne sachlichen Grund schlechter stellt als deutsche Kollegen.
Repräsentative Untersuchungen zu Arbeitszeit und Entlohnung in den alten Bundesländern über die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit zeigten große Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen Beschäftigten. Ausländer vor allem in Kleinbetrieben neigen verstärkt zu Überstunden und Akkordarbeit. Sie machen öfter Schichtarbeit: 47 Prozent gegenüber 39 Prozent bei den Deutschen. Und sie nehmen eher als Deutsche unattraktive und besonders belastende Arbeiten an. Nach Berechnungen des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) auf der Basis des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP) erzielten 1993 ausländische Arbeitnehmer ein um 7,7 Prozent geringeres durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen als ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen. Neuere Zahlen sind nicht verfügbar.
Repräsentative aktuelle Einkommensdaten liegen nur aus der auf Eigeneinschätzungen beruhenden MARPLAN-Untersuchung 1998 für die ausländische Bevölkerung ab 15 Jahren vor. Befragt wurden griechische, italienische, jugoslawische, spanische und türkische Arbeitnehmer in den alten Bundesländern einschließlich Westberlin. Alle Befragten waren erwerbstätig bzw. nur vorübergehend arbeitslos. Mit dieser Stichprobe sind rund zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung ab 15 Jahren repräsentiert. Danach verdienten 1998 65,4 Prozent der Griechen, 65,3 Prozent der Spanier, 64,2 Prozent der Jugoslawen, 61,1 Prozent der Italiener, 60,9 Prozent der Türken zwischen 1 750 bis unter 3 500 DM monatlich nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung. Auf die Frage nach dem monatlichen Nettoeinkommen des Haushaltes antworteten 50,2 Prozent der Türken, 48,5 Prozent der Jugoslawen, 47,6 Prozent der Griechen, und 42,9 Prozent der Spanier, dass sie zwischen 2 500 bis unter 4 500 DM verdienten.
Seit 1994 hat die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer stetig abgenommen. Von Juni 1995 bis Juni 2000 sank sie von 2 128 722 auf 1 922 813. Zwischen 1980 und 1993 war sie kontinuierlich von 1 583 898 auf 2 183 579 angestiegen.
Hier finden Sie eine Tabelle "Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland nach Staats- und EU-Angehörigkeit; Bundesgebiet West":
http://www.integrationsbeauftragte.de/daten/tab24.pdf
Mit 8,9 % ist der Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländer an allen Beschäftigten im westlichen Bundesgebiet 1999 gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben, in absoluten Zahlen ist er geringfügig gefallen von 1 984 452 auf 1 978 476. In den östlichen Bundesländern stieg dagegen die Zahl von 43 089 (0,9 %) auf 55 114 (1,1 %). Der Anteil für Deutschland insgesamt stieg von 7,3 % (1998) auf 7,5 % (1999).
Nationalitäten: Die größte Gruppe bildeten 1998 die 564.373 Türken (28,4 %), gefolgt von 349.252 Ex-Jugoslawen (17,6 %). Bürger der EU-Staaten bringen es zusammen auf 32,3 Prozent.
Wirtschaftsbereiche: 736 000 ausländische Arbeitnehmer waren 1999 im verarbeitenden Gewerbe beschäftigt (rund 57 000 weniger als 1998). In allen Wirtschaftsbereichen außer Dienstleistungen (652.588), Organisationen ohne Erwerbscharakter und privaten Haushalte (40.146), Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe (23.670) ist 1999 die Ausländerbeschäftigung niedriger als 1998.
Frauen stellen 34,1 Prozent (Juni 1998) der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländer, der Frauenanteil ist damit erheblich geringer bei den deutschen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (44 Prozent). Das liegt am geringeren Anteil von Frauen an der ausländischen Bevölkerung (rund 44 Prozent/1997), aber auch am höheren Anteil der sozialversicherungsfreien Jobs. Die meisten sozialversicherten ausländischen Frauen arbeiteten 1997 in der Dienstleistungsbranche (46,1 Prozent), im verarbeitenden Gewerbe (27,1 Prozent) und im Handel (13,5 Prozent).
Die
Qualifikationsstruktur ist ungünstig. Der Anteil ausländischer Beschäftigter mit niedriger Qualifikation ist in den vergangenen 20 Jahren kaum zurückgegangen. Er war 1999 mit über 60 % (Türken: über 70 %) noch mehr als doppelt so hoch wie bei deutschen Beschäftigten. Bei den 15- bis 30-Jährigen dieser Nationalitäten ist es nur wenig anders.
Recherchehinweise zum Thema:
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn, Telefon 01888-535-0, Fax 01888-535- 35 00, E-Mail:
poststelle@bmz.bund.de
Deutscher Gewerkschaftsbund, Referat Migration, Postfach 10 10 26, 40001 Düsseldorf, Telefon 0211-430-10, Fax 0211-430-1134, E-Mail:
n.n@dgb.de, Internet:
http://www.dgb.de
Industriegewerkschaft Metall, Wilhelm-Leuschner-Str. 79-85, 60329 Frankfurt/M, Telefon 069-6693-0, Fax 069- 66932843
Deutsche Angestellten-Gewerkschaft, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, Telefon 040-34915-01, Fax 040-34915400
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon 030-20330, Fax 030-2033-1055, E-Mail:
info@bda-online.de,
http://www.bda-online.de
Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon 030-2028-0 , Telefax (0221) 3708-730
Literaturhinweise zum Thema:
Institut der Deutschen Wirtschaft (Hrsg.): Zusammen leben – zusammen arbeiten. Ausländer in Deutschland. 3. Aufl. Köln 1993
Öztürk, Nihat / Hermann Schäfer: Geschichte und Perspektiven der Ausländerbeschäftigung in der Bundesrepublik. Düsseldorf 1989 (= Materialien zur gewerkschaftlichen Bildungsarbeit, Modellseminar-Konzeption BALD, Heft 1)
Löffelholz von, H. D.; Günter Köpp: „Ökonomische Auswirkungen der Zuwanderungen nach Deutschland“, Schriftenreihe des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung, Neue Folge, Heft 63, Berlin 1998