Online-Lexikon Ausländer - Fremdenfeindlichkeit - Extremismus
Ausländische Wohnbevölkerung
Siehe auch:
Aufenthaltsdauer
In Deutschland leben deutlich weniger Ausländer als bisher angenommen. Das belegen neue Daten des Ausländerzentralregisters, die Anfang Mai vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wurden. Danach lebten Ende 2004 lediglich 6,7 Mio. Ausländer mit längerfristigem Aufenthaltstitel in Deutschland. 2003 lag die amtliche Zahl der ausländischen Wohnbevölkerung noch bei 7,3 Mio.
Der Rückgang um 618.000 (-8,4 %) ist im Wesentlichen auf eine Bereinigung des Ausländerzentralregisters zurückzuführen. Dabei wurden beispielsweise Doppelzählungen durch verschiedene Schreibweisen der Namen herausgefiltert sowie inzwischen Eingebürgerte, die in der Statistik noch als Ausländer geführt wurden.
Daher ist die aktuelle Statistik mit früheren Werten schwer in Relation zu setzen.
Türkische Staatsangehörige bilden mit 1,8 Mio. (26 %) die größte ausländische Gruppe. Weitere bedeutende Herkunftsländer sind Italien (ca. 550.000: 8,2 %), Serbien und Montenegro (507.000: 7,6 %), Griechenland (316.000: 4,7 %) und Polen (292.000: 4,3 %). 31,4 % der Ausländer sind Angehörige eines EU-Mitgliedstaates, 48,1 % kommen aus dem übrigen Europa. Insgesamt stammen damit 79,5 % der ausländischen Bevölkerung Deutschlands aus Europa (einschl. Türkei). Weitere 12,3 % sind Staatsangehörige eines asiatischen Staates, 4 % stammen aus Afrika und 3 % vom amerikanischen Doppelkontinent.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Ausländer betrug 16 Jahre.
Jeder Dritte lebt schon länger als 20 Jahre in Deutschland. 4,5 Mio. (67 %) erfüllten die für eine Einbürgerung notwendige Aufenthaltsdauer von 8 Jahren. 21 % der Ausländer wurden in Deutschland geboren (1,4 Mio.). In der Gruppe der Türken waren es 35 %, bei den Italienern 30 %.
Definition
Ausländer sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland melderechtlich erfaßt sind. Hierzu rechnen alle Personen, die nicht Deutsche und auch nicht den Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz) gleichgestellt sind. Im einzelnen zählen dazu Personen mit nur fremder Staatsangehörigkeit, die Inhaber des Nansen-Passes (Ausweis für Staatenlose) und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Nichtdeutsche Flüchtlinge, die den Status eines heimatlosen Ausländers oder ausländischen Flüchtlings besitzen, zählen ebenfalls zu den Ausländern. Personen, die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit angeben, rechnen dagegen nicht dazu.
Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten
Staatsangehörigkeit Jahr 2004 absolut in Prozent
Europa insgesamt1) 5 340 344 79,5
davon:
Europäische Union insgesamt 2 108 010 31,4
darunter:
Italien 548 194 8,2
Griechenland 315 989 4,7
Polen 292 109 4,3
Übrige europäische Länder insg. 3 232 334 48,1
darunter:
Türkei 1 764 318 26,3
Serbien und Montenegro2) 507 328 7,6
Asien insgesamt 826 504 12,3
Afrika insgesamt 276 973 4,1
Amerika insgesamt 202 925 3,0
Australien u. Ozeanien insgesamt 9 801 0,1
Staatenlos / ungeklärt / ohne Angabe 60 568 0,9
Insgesamt 6 717 115 100,0
Recherchehinweise zum Thema: