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Online-Lexikon Ausländer - Fremdenfeindlichkeit - Extremismus



Albaner

Zwischen Deutschland und Albanien existiert sein Januar 2003 ein bilaterales Rückübernahmeabkommen. Es regelt im Rahmen der Gegenseitigkeit die Einzelheiten der Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen aus dem Gebiet der jeweils anderen Vertragspartei, außerdem die Übernahme und Durchbeförderung von Drittstaatsangehörigen. Durch die Vereinbarung wird es künftig möglich sein, nicht nur die eigenen Staatsangehörigen, sondern auch Drittstaatsangehörige, die über einen Aufenthaltstitel oder ein Visum der anderen Vertragspartei verfügen, oder unmittelbar aus dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei rechtswidrig eingereist sind, dorthin zurückzuführen.

Insbesondere die Regelungen zur Übernahme und Durchbeförderung von Drittstaatsangehörigen sind ein wichtiges Element der Vereinbarung, weil sich Albanien in den letzten Jahren zu einem Schwerpunkt für die international organisierte Schleusungskriminalität entwickelt hat. Albanien ist Transitland für die unkontrollierte Wanderungsbewegung von Migranten, die dort illegal einreisen und ihren Weg über die Adria nach Italien und in die westeuropäischen Staaten fortsetzen.

Recherchehinweise zum Thema:
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