Online-Lexikon Ausländer - Fremdenfeindlichkeit - Extremismus
Bosnier
345 000 bosnische Flüchtlinge kamen während des Krieges in Bosnien und Herzegowina nach Deutschland. Nach den Erhebungen des gemeinsamen Expertenausschusses
zur Umsetzung des deutsch-bosnisch-herzegowinischen Rückübernahmeabkommens sind
etwa 180 000 bosnische Staatsangehörige seit Ende 1995 registriert und organisiert nach
Bosnien und Herzegowina zurückgekehrt, weitere 50 000 sind in die Vereinigten Staaten, nach
Kanada oder nach Australien weitergewandert. Ca. 5 500 Staatsangehörige Bosnien und
Herzegowinas seien seit der Durchführung von Abschiebungen im Dezember 1996 nach
Bosnien und Herzegowina abgeschoben worden. Ende 2001 hielöten sich 19 277 Personen mit einer Duldung und damit ausreisepflichtig in Deutschland auf. Der Rest hat entweder im
Rahmen der Bleiberechtsregelungen oder anderen ausländerrechtlichen Regelungen ein
Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten oder ist außerhalb geregelter Verfahren nach
Bosnien und Herzegowina zurückgekehrt.
Staatsangehörige aus Bosnien und Herzegowina erhielten im Februar 2001 ein Bleiberecht, wenn sie sich am 15. Februar 2001 seit sechs Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet aufgehalten und in den letzten zwei Jahren in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Ehegatten und Kinder des Betreffenden sind ebenfalls in die Regelung einbezogen worden; die Kinder müssen allerdings zum Zeitpunkt ihrer Einreise minderjährig gewesen sein. Die Aufenthaltsbefugnis wird zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren erteilt. Sie wird nur verlängert, sofern die Voraussetzungen - also insbesondere das Fortbestehen des Erwerbstätigkeitsverhältnisses - zum Verlängerungszeitpunkt weiter gegeben sind.
Eine Aufenthaltsbefugnis erhalten auch Bosnier, die zum Erlasszeitpunkt älter als 65 Jahre sind und keine Sozialhilfe beziehen.
Die Regelung würdigte die tatsächlich erfolgte soziale und wirtschaftliche Integration vieler Staatsangehöriger Bosnien und Herzegowinas, die trotz äußerst schwieriger rechtlicher Rahmenbedingungen erfolgte. Sie vermied jedenfalls für bestimmte Personen unnötige humanitäre Härten durch eine erzwungene Rückkehr in das Herkunftsland; dies gilt insbesondere für Kinder, die in Deutschland die Schule besucht und sich deshalb sehr gut integriert haben.
Schließlich trägt sie auch dem Anliegen vieler Arbeitgeber Rechnung, länger eingearbeitete Arbeitskräfte nicht zu verlieren. Im Hinblick auf dieses Anliegen hatten Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sogar ursprünglich Regelungen vorgeschlagen, die lediglich an eine zweijährige Erwerbstätigkeit anknüpften, eine darüber hinaus gehende Mindestaufenthaltsdauer aber nicht vorsahen.
Zahlen zur Umsetzung der Bleiberechtsregelungen liegen noch nicht vor. Schätzungen gehen jedoch von etwa 24 000 Erwerbstätigen einschließlich ihrer Familienangehörigen aus, die von der Regelung erfasst worden sind.
Recherchehinweise zum Thema:
Beauftragte(r) der Bundesregierung für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, 1. Dienstsitz: Mauerstraße 45-52, 10117 Berlin, 030 - 2007-2973/2974, 01888 - 527-2973/2974, Fax 030 - 2007-1930, 01888 - 527-1930, Bonner Büro: Lengsdorfer Hauptstraße 78-82, 53123 Bonn, Telefon 0228-527-2758, Fax 0228-527-2760, Internet:
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