Wer
unanfechtbar als Asylberechtigter anerkannt ist, hat nach § 25 Bs. 1 Aufenthaltsgesetz Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, es sei denn, er ist aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen worden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zu Erwerbstätigkeit.
Das gleich gilt für jeden, bei dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 festgestellt hat, der also nicht abgeschoben werden kann. Die Aufenthaltserlaubnis wird nicht erteilt, wenn die Ausreise in einen anderen Staat möglich und zumutbar ist, oder aber der Ausländer
- wiederholt oder gröblich gegen entsprechende Mitwirkungspflichten verstößt oder schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,
- eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen hat,
- sich Handlungen zuschulden kommen ließ, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen verankert sind, zuwiderlaufen, oder
- eine Gefahr für die Allgemeinheit oder eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.
Einem Ausländer kann für einen vorübergehenden Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, solange dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. Eine Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 8 Abs. 1 und 2 verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles das Verlassen des Bundesgebiets für den Ausländer eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.
1990 bis 2001 sind 2.046.440 auf dem Wege des Asylantrages nach Deutschland eingewandert. Die Zahl der Asylsuchenden hatte 1992 mit rund 438 000 einen Höhepunkt erreicht (Angaben des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge). Nach der Änderung des Asylrechts Mitte 1993 sank die Zahl 1993 auf 323 000 und nahm in den folgenden Jahren stetig ab. Seit 1998 liegt sie jährlich unter 100 000, im Jahr 2001 bei rund 88 000. Die Anerkennungsquote bei der Feststellung einer politischen Verfolgung - bezogen auf die jährliche Zahl der Asylentscheidungen - bewegte sich in diesem Zeitraum zwischen 9,0 % (1995) und 3,0 % (1999/2000), im Jahr 2001 lag sie bei 5,3 %.
Der Rückgang der Asylanträge setzte sich auch im vergangenen Jahr fort. Im Jahr 2006 haben 21.029 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Die Anzahl der Asylbewerber ist damit erneut deutlich zurückgegangen. Gegenüber dem Vorjahr (28.914 Erstanträge) sank die Zahl der Asylanträge um 7.885 oder 27,3 Prozent. Seit dem Asylkompromiss von 1993 sanken die Antragszahlen kontinuierlich.
Im gesamten Zeitraum Januar bis Dezember 2006 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 30.759 Entscheidungen (Vorjahr: 48.102) getroffen. 251 Personen (0,8 Prozent) wurden als Asylberechtigte anerkannt. 1.097 Personen (3,6 Prozent) erhielten Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. Dies ergibt bei entsprechender Aufschlüsselung nach Herkunftsländern (in Prozent):
Asylberechtigt Abschiebungsschutz nach Art. 16a GG nach § 60 Abs. 1 AufenthG
Land in % in %
Irak 1,1 6,0
Türkei 1,5 3,0
Serbien u. Mont. 0,0 0,1
Serbien 0,1 0,5
Russ. Föderation 1,8 10,0
Vietnam 0,0 0,3
Iran 2,2 8,3
Syrien 1,5 9,3
Libanon 0,0 0,3
Afghanistan 0,7 4,7
18.384 Asylanträge (59,8 Prozent) wurden abgelehnt. 11.027 Anträge (35,8 Prozent) wurden anderweitig erledigt.
Bei 603 Personen hat das Bundesamt in der Zeit von Januar bis Dezember 2006 Abschiebungshindernisse im Sinne von § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Dezember 2006 8.835 (6.422 Erstanträge und 2.413 Folgeverfahren).
Im Jahr 2006 ging der Zugang an Asylbewerbern gegenüber dem Vorjahr bei acht von zehn Hauptherkunftsländern deutlich zurück, und zwar zwischen 19 (Vietnam) und 41 Prozent (ehem. Serbien und Montenegro). Bei den übrigen beiden Hauptherkunftsstaaten stiegen die Asylzugänge geringfügig: Irak +134 Erstanträge (+7 Prozent gegenüber 2005); Libanon +13 (+2 Prozent).
Das ehemalige Serbien und Montenegro wäre zusammengerechnet eigentlich wie im Vorjahr stärkstes Herkunftsland. Die Zugangszahlen sanken 2006 allerdings deutlich um 41,4 Prozent (-2.285 Erstantragsteller). Der Anteil der ethnischen Albaner lag 2006 wie im Vorjahr bei 37 Prozent, der der Roma bei 43 Prozent (2005: 40 Prozent). Da aber die Monatsstatistiken des Bundesamtes bis Juli 2006 Serbien und Montenegro als einen Staat, ab August 2006 aber infolge der staatlichen Trennung von Montenegro und Serbien als zwei Staaten ausweisen, führt die Jahresstatistik den Irak nun als das stärkste Herkunftsland.
Die Antragszahlen des Irak erhöhten sich 2006 noch einmal um 6,8 Prozent (+134 Erstanträge), nachdem sie bereits 2005 um 53,4 Prozent (+690 Anträge) gestiegen waren. Wie in den Vorjahren war gut die Hälfte der Antragsteller Kurden.
Auf Platz 2 der Hauptherkunftsländer im Jahr 2006 lag die Türkei. Die Zahl der Asylerstanträge ging erneut deutlich um 34,1 Prozent (-1.009 Anträge) zurück. Damit sanken die Asylzahlen bereits im 5. Jahr hintereinander signifikant ab. Im Jahr 2001 ersuchten noch 10.869 Türken in Deutschland um Asyl. Etwa 80 Prozent aller türkischen Asylbewerber im Jahr 2006 waren Kurden.
2006 wurden neben 21.029 Erstanträgen auch 9.071 Asylfolgeanträge gestellt (2005: 28.914 Erst- und 13.994 Folgeanträge). Hauptherkunftsländer bei den Folgeanträgen waren das ehemalige Serbien und Montenegro mit 2.082 (2005: 5.166) und die Türkei mit 1.061 (2005: 2.168) Anträgen. Der Anteil der Folgeanträge verringerte sich auf 30,1 Prozent an allen Asylanträgen (2005: 32,6 Prozent, 2004: 29,0 Prozent; 2003: 25,5 Prozent; 2002: 22,2 Prozent; 2001: 25,4 Prozent). Damit war dennoch fast jeder dritte gestellte Asylantrag im Jahr 2006 ein Folgeantrag.
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Thomas Holzer, Gerald Schneider: Asylpolitik auf Abwegen. Nationalstaatliche und europäische Reaktionen auf die Globalisierung der Flüchtlingsströme. 2002, Opladen, Leske+Budrich, ISBN: 3-8100-3269-7, 25,50 EUR