Online-Lexikon Ausländer - Fremdenfeindlichkeit - Extremismus
AL-AQSA
Siehe auch:
Extremistische Ausländergruppen
| Islamismus
Bundesinnenminister Otto Schily hat den in Aachen ansässigen Spendensammelverein Al-Aqsa e.V. am 5. August 2002 verboten. Rechtsgrundlage für das Verbot sind die §§ 3 und 14 des Vereinsgesetzes. Es ist der erste Anwendungsfall dieser durch das Sicherheitspaket II neu eingeführten Verbotsgründe im Vereinsgesetz. Im Terrorismusbekämpfungsgesetz hat der Gesetzgeber auf Vorschlag des Bundesinnenministers die Verbotsgründe gegen Ausländervereine, die ausländische gewalttätige oder terroristische Organisationen unterstützen, erweitert.
Das Vereinslokal und Wohnungen von Vorstandsmitgliedern des Vereins wurden durchsucht und das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt. "Die ersten im Zuge der Anschlussermittlungen gewonnenen Erkenntnisse untermauern die Verbotsgründe. Vereinigungen, die terroristische Aktivitäten im Ausland unterstützen oder Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer oder religiöser Ziele propagieren, werden wir auch in Zukunft unnachgiebig verfolgen", sagte Bundesinnenminister Otto Schily.
Vorläufiger Rechtsschutz
Al-Aqsa e.V. hat gegen das Verbot Rechtsmittel eingelegt und höchstinstanzlich einen ersten Erfolg errungen: Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Verein am 23. Juli 2003 vorläufigen Rechtsschutz vor der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums gewährt. Wie das Gericht bekannt gab, sehen die Richter in seiner Arbeit keine Sicherheitsrisiken für Deutschland. Allerdings muss Al Aqsa, der der Hamas-Bewegung nahe steht, das Innenministerium ständig über den Einsatz seiner Mittel informieren.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss ausgeführt, dass nach gegenwärtigem Erkenntnisstand die Erfolgsaussichten der Klage nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden können. Insbesondere bedarf die Frage weiterer Aufklärung, inwieweit die Zuwendung von Spendengeldern an bestimmte Organisationen, die dem sozialen Netzwerk der HAMAS zugeordnet werden, als Unterstützung der von anderen Teilen der HAMAS propagierten und praktizierten Gewaltanwendung anzusehen ist. Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beruht auf der Abwägung der widerstreitenden Interessen und der mit der gerichtlichen Zwischenentscheidung verbundenen Folgen. Es besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass die Aktivitäten von AL-AQSA e.V. negative Auswirkungen auf die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland haben könnten. Der dem Kläger vorgeworfene Beitrag zur gewaltsamen Weiterführung des Konflikts zwischen Palästinensern und dem Staat Israel ist neben anderen Faktoren von untergeordneter Bedeutung. Die AL-AQSA e.V. auferlegte Berichtspflicht trägt dazu bei, dass Spendengelder keinen vom deutschen Recht missbilligten Zwecken zugeführt werden. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes lässt es unter diesen Umständen nicht zu, AL-AQSA e.V. an der Fortführung seiner Vereinstätigkeiten für die kaum absehbare Dauer des Klageverfahrens zu hindern.
"Diese Entscheidung ist im Hinblick auf die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus unverständlich. Ich hoffe, dass sie in absehbarer Zeit korrigiert wird“, erklärte Bundesinnenminister Otto Schily. Im übrigen werde zu prüfen sein, ob eine weitere Verschärfung der Gesetze erforderlich sei.
Geschichte der Organisation
Al-Aqsa e.V. wurde 1991 in Aachen gegründet. Leiter und erster Vorsitzender war seit dieser Zeit ein jordanischer Staatsangehöriger. Der Verein sammelte bundesweit Spendengelder vornehmlich in Moscheen und islamischen Zentren, aber auch bei Zusammenkünften in nicht-religiösen Einrichtungen und bei öffentlichen, dem Nah-Ost-Konflikt gewidmeten Kundgebungen und Demonstrationen.
Vereinsziele sind laut Satzung Hilfeleistungen für die in der Bundesrepublik lebenden Palästinenser, die Durchführung von humanitären Projekten für bedürftige Palästinenser sowie die Unterstützung und Förderung von Bildungsstätten in den palästinensischen Autonomiegebieten. Die gesammelten Spendengelder überweist Al-Aqsa e.V. an soziale und humanitäre Einrichtungen in den teilautonomen palästinensischen Gebieten, die in die Organisationsstruktur der HAMAS oder ihr Umfeld eingebunden sind.
Die HAMAS hat sich dem bewaffneten Kampf gegen Israel verschrieben. Nach Aussagen der HAMAS-Führung sollen Terroranschläge jedoch weder in Drittstaaten noch gegen Angehörige von Drittstaaten verübt werden. Politisches Ziel der Organisation ist die Schaffung eines palästinensischen islamistischen Nationalstaates. Dabei lehnt die HAMAS das Osloer Abkommen von 1994 strikt ab. In ihren Veröffentlichungen und in den Aussagen ihrer Führer befürwortet HAMAS die Durchführung von Gewaltakten. Kurz nach dem Ausbruch der ersten "Intifada" im Dezember 1987 versammelten sich die Anhänger der islamistischen "Muslimbruderschaft" (MB) innerhalb der palästinensischen Bevölkerung um ihr geistliches Oberhaupt, Scheich Ahmad YASSIN, und gründeten die "harakat al-muqawama al-islamiya". Aus den Anfangsbuchstaben (HMS) in diesem Organisationsnamen wurde das Akronym HAMAS (arabisch für "[religiöse] Begeisterung").
HAMAS ist in einen politischen Arm, der u.a. für die ideologische Unterstützung der
"Intifada", die karitativen Einrichtungen und die Propaganda zuständig ist, einen in Untergrundzellen organisierten militärischen Arm und einen Sicherheitsapparat gegliedert. Die Sondereinheit, die Izz el-Din al-Qassam-Brigaden (Qassam-Brigaden), die hauptsächlich für die Durchführung von Selbstmordattentaten und sonstigen Terroranschlägen gegen Israel verantwortlich sind, wurden Ende 1991 gegründet.
Die HAMAS finanziert sich hauptsächlich über weltweite Spenden. Die Gelder stammen größtenteils aus den Golfstaaten, von der palästinensischen Diaspora sowie von diversen arabischen Nichtregierungsorganisationen und fließen zumeist über Jordanien an die Organisation. Darüber hinaus besteht eine enge Verflechtung der HAMAS mit den Al-Aqsa -Zentren in verschiedenen Staaten. Ein Großteil der Spendengelder, über welche die HAMAS verfügt, fließt in den Unterhalt eines weit verzweigten Netzwerkes von Moscheen, Schulen,
Waisenhäusern und Krankenstationen, über das die Organisation in Gaza und der Westbank verfügt.
Durch ihre religiösen und sozialen Aktivitäten, die hauptsächlich auf die Islamisierung der palästinensischen Gesellschaft abzielen, ist es der HAMAS gelungen, unter der Bevölkerung eine Anhängerschaft von z.Zt. ca. 15 % zu mobilisieren. Die Organisation profitiert seit Beginn der "Al-Aqsa-Intifada" im September 2000 insbesondere davon, dass die palästinensische Autonomiebehörde für die Bevölkerung eine nur mangelhaft funktionierende Infrastruktur aufrechterhält. Vor allem die Bildungseinrichtungen der HAMAS dienen dazu, neue Mitglieder und Aktivisten für den bewaffneten Kampf zu rekrutieren. Die Qassam-Brigaden haben sich seit ihrer Gründung zu zahlreichen Attentaten öffentlich bekannt. In ihren Bekennerschreiben werden die bei den Anschlägen getöteten Aktivisten zu sog. ,,Märtyrern" stilisiert und zur bedingungslosen Fortführung des Kampfes aufgerufen.
Auch der Aachener Verein Al-Aqsa e.V. nennt in seinen Spendenaufrufen als Verwendungszweck und Empfänger finanzieller Leistungen - neben der Errichtung z.B. von Krankenhäusern, Feuerwehrstationen und Bildungsstätten, sowie der Versorgung der palästinensischen Bevölkerung mit Lebensmitteln - seit längerem die Unterstützung von "Märtyrerfamilien" in Palästina. Die Verwendung des Begriffs "Märtyrer" im Zusammenhang mit dem Nah-Ost-Konflikt ist von einer islamistischen Auslegung geprägt und wird einhergehend mit der Gewalteskalation seit Jahren insbesondere als Synonym für Angehörige der palästinensischen Bevölkerung, die bei gewalttätigen Angriffen auf israelische Einrichtungen und Israelis ihr Leben verlieren, verwendet. Darunter fallen auch die Selbstmordattentäter. Diese Begrifflichkeit ist mittlerweile auch von nichtislamistischen Gruppierungen und Personen übernommen worden. So bezeichnen u.a. auch die der Fatah nahestehenden "EL-AKSA-Brigaden" ihre Selbstmordattentate als "Märtyreraktionen".
Recherchehinweise zum Thema: