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Online-Lexikon Ausländer - Fremdenfeindlichkeit - Extremismus



Bundesgrenzschutz

Die Aufgabe "Grenzschutz" umfasst die Abwehr von Gefahren, die von außen über die Grenzen herangetragen werden, und zum anderen von Gefahren, die ihren Ursprung im Bundesgebiet haben und an der Grenze festgestellt werden. Das Gesetz über den Bundesgrenzschutz (BGSG) vom 19. Oktober 1994 in der Fassung vom 25. August 1998 umschreibt zusammenfassend die Aufgaben. In zahlreichen anderen Rechtsvorschriften sind ebenfalls Aufgaben des Bundesgrenzschutzes geregelt, zum Beispiel im Ausländergesetz.

Danach kann der Bundesgrenzschutz insbesondere für folgende Tätigkeiten eingesetzt werden:
  • Grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz),
  • Aufgaben der Bahnpolizei,
  • Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs auf Flughäfen,
  • Schutz von Verfassungsorganen des Bundes und von Bundesministerien,
  • Aufgaben auf der Nord- und Ostsee einschließlich des Umweltschutzes und schifffahrtspolizeilicher Tätigkeiten,
  • Verfolgung von Straftaten sowie Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in den vorgenannten Aufgabenbereichen,
  • Mitwirkung an polizeilichen Aufgaben im Ausland unter Verantwortung der Vereinten Nationen, der Europäischen oder Westeuropäischen Union oder sonstiger internationaler Organisationen,
  • Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes der Hausinspektion des Deutschen Bundestages,
  • Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland und von Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa,
  • Unterstützung des Bundeskriminalamtes bei der Wahrnehmung von Aufgaben des Personenschutzes,
  • Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik,
  • Unterstützung der Polizeien der Länder, vor allem bei Großeinsätzen,
  • Hilfeleistung bei Katastrophen und besonderen Unglücksfällen.
Im Notstands- und Verteidigungsfall können dem Bundesgrenzschutz zudem nach den Artikeln 91 Abs. 2, 115 f Abs. 1 Nr. 1 und 115 i Abs. 1 des Grundgesetzes allgemeinpolizeiliche Aufgaben im gesamten Bundesgebiet übertragen werden.

Kontrolle der Einreise

Der Bundesgrenzschutz und andere mit der Grenzkontrolle beauftragten Behörden (Zollverwaltung, Landespolizei Bayern, Wasserschutzpolizeien Hamburg und Bremen) verhinderten 2001 knapp 28.560 unerlaubten Einreisen - 9,3 % weniger als 2000 (31.485) und sogar 24,4 % weniger als 1999 (37.789). Dabei sind die festgestellten unerlaubten Einreisen an allen Land- und See-Außengrenzen der EU/Schengenstaaten gleichmäßig stark zurückgegangen.

Die meisten Aufgriffe gab es in 2001 mit 7.141 Aufgriffen an der deutsch-tschechischen EU-Außengrenze (2000: 11.739; 1999: 12.846) und mit 8.210 Aufgriffen an der deutsch-österreichischen EU-Binnengrenze (2000: 7.404; 1999: 10.980). Die Zahl der unerlaubten Einreisen auf dem Luftweg ist mit 894 in 2001 gegenüber 2000 (437) und 1999 (203) stark angestiegen.

Bei jeweils rund 1 Million durchgeführten Kontrollen nach der gesetzlich erweiterten Befugnisnorm (seit 1998 erweiterte Befugnis zur verdachts-unabhängigen aber lageabhängigen Identitätsfeststellung im Inland) wurden 2001 mit festgestellten rund 9.000 unerlaubt eingereisten Ausländern fast die Hälfte aller unerlaubten Einreisen ermittelt; in 2000 lag dieser Anteil mit 7.600 Feststellungen erst bei einem Viertel aller unerlaubt eingereisten Ausländer.

Schleuserkriminalität

Bei der Schleusungskriminalität setzte sich in 2001 der rückläufige Trend mit 2.463 (2000: 2.740; 1999: 3.410) festgestellten Schleusungsfällen und der dabei nach Deutschland unerlaubt gebrachten 9.194 (2000: 10.320; 1999: 11.101) ausländischen Staatsangehörigen fort. Die Brennpunkte der Schleusungskriminalität lagen - wie bei den unerlaubten Einreisen - an der deutsch-tschechischen und an der deutsch-österreichischen Grenze.

Zurückweisungen, Zurückschiebungen und Abschiebungen

Die Grenzbehörden registrierten 1999 (neuere Zahlen liegen noch nicht vor)
  • über 57.000 Zurückweisungen (-4,6 %). die Mehrzahl an den Grenzen zur Schweiz (1999: 20.362; 1998: 19.919), zu Polen (1999: 15.827; 1998: 14.643) und zur Tschechischen Republik (1999: 14.916; 1998: 15.486). Auf den deutschen Flughäfen wurden 3.492 Personen (1998: 3.873) zurückgewiesen.
  • 23.610 Zurückschiebungen wurden vorgenommen, 14 % weniger als 1998 (31.510), fast die Hälfte (11.893) an den Grenzen zu Tschechien (9.157) und Polen (2.736).
  • Auf dem Luftweg wurden 1999 insgesamt 32.668 Personen (1998: 39.010) in ihr Heimatland zurückgeführt. Davon waren 29.426 Abschiebungen (1998: 34.756) und 3.242 Zurück-
    schiebungen (1998: 4.254).
Bekämpfung von Urkundendelikten

1999 erstatteten die Grenzbehörden 10.945 Strafanzeigen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung oder des Missbrauchs von Ausweispapieren (-15 %). Die Benutzer der gefälschten Urkunden waren vorwiegend polnische, irakische und jugoslawische Staatsangehörige.

Verbesserung des Grenzschutzes

Durch den Einsatz von grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten des Bundesgrenzschutzes versucht die Bundesrepublik die grenzpolizeiliche Zusammenarbeit mit anderen Nationen zu verbessern, die als Durchgangs- oder Entstehungsländer von der unkontrollierten Migration betroffen sind. Derzeit setzt der Bundesgrenzschutz Verbindungsbeamte in Österreich, Italien, Frankreich, den Niederlanden, Polen, der Tschechischen Republik und Bulgarien ein. Weitere Entsendungen in die Länder Rumänien, Ukraine, Belarus, Ungarn und Slowakische Republik sind vorgesehen. Die Zahl der Verbindungsbeamten soll bis 2004 auf 40 steigen.

Dokumentenberater des Bundesgrenzschutzes werden in migrations-
relevanten Drittlandsflughäfen tätig, um die Beförderungszahlen von Fluggästen mit unvorschriftsmäßigen Grenzübertrittspapieren zu senken. Ergänzend zu dieser Bekämpfungsstrategie stehen Mitarbeiter des Bundesgrenzschutzes als Angehörige der "Arbeitsgruppe zur Verhinderung der unerlaubten Einreise" als Ansprechpartner und Berater für die Luftfahrtunternehmen auf sechs deutschen Groß-
flughäfen zur Verfügung. Dieses Konzept habe, so der Bundes-
grenzschutz, wesentlich dazu beigetragen, dass die unerlaubten Beförderungen auf dem Luftweg von 6.789 (1998) auf 5.502 (1999) reduziert wurden.

Erweiterte Kontrollbefugnisse

Seit dem September 1998 hat der Bundesgrenzschutz erweiterte Be-
fugnisse, um unerlaubte Einreisen in das Bundesgebiet zu verhindern (nach einer Ergänzung der §§ 22 Abs. 1 a, 23 Abs. 1 des Bundes-
grenzschutzgesetzes). Insbesondere darf er nunmehr auch außerhalb des 30 km-Grenzstreifens – aufgrund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilicher Erfahrung – in Bahnhöfen sowie auf Flughäfen Personenkontrollen durchführen. 1999 führten die Grenzbehörden rund 760.000 Kontrollen nach den erweiterten Befugnisnormen durch. In 45.000 Fällen (= 5,92%) wurden dabei Fahndungserfolge (von der einfachen Ordnungswidrigkeit bis zum Kapitalverbrechen) erzielt. Rund. 7.500 unerlaubt eingereiste Ausländer wurden ermittelt, das sind fast 20% aller von den Grenzbehörden festgestellten unerlaubten Einreisen.

Recherchehinweise zum Thema:
BGS Grenzschutzdirektion Koblenz, Roonstraße 13, 56068 Koblenz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 0261-399-781, Fax 0261-399-218, Internet: http://www.bundesgrenzschutz.de
Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 101 D 10559 Berlin, Telefon: (01888) 681-0, Telefax: (01888) 681-2926, E-Mail: poststelle@bmi.bund.de, Internet: http://www.bmi.bund.de